Ortsrecht

Bei den im Internet veröffentlichten Satzungen und Verordnungen kann trotz größter Sorgfalt bei der Umsetzung nicht ausgeschlossen werden, dass sich Fehler eingeschlichen haben. Es gilt daher immer die Satzung oder Verordnung in der im Amtsblatt der Stadt Kaufbeuren bekannt gegebenen Form. Es können keine Rechtsansprüche aufgrund der auf den Internetseiten der Stadt Kaufbeuren veröffentlichten Satzungen und Verordnungen geltend gemacht werden.