Bundesfreiwilligendienst

Das Wehrrechtsänderungsgesetz (WehrRÄndG 2011) und das Gesetz über den Bundesfreiwil-ligendienst (BFDG) vom 28. April 2011 wurden am 02. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt ver-kündet (BGBl. I, Seite 678, 687). Mit diesen beiden Gesetzen wird die allgemeine Wehr-pflicht - und damit die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes - zum 1. Juli 2011 ausgesetzt und ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) eingeführt.

Die Stadt Kaufbeuren war bis zum 30.06.2011 Einsatzstelle im Rahmen des Zivildienstes. Seit dem 01.07.2011 ist die Stadt Kaufbeuren Einsatzstelle im Rahmen des Bundesfreiwilli-gendienstes (BFD) und bietet Freiwilligen entsprechende Stellen an.

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