Für Kindergärten, Kinderhäuser, Kinderhorte, Kinderkrippen, Betriebs-Kindergärten und integrative Einrichtungen hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie die planerische Gesamtverantwortung. Getragen wird diese Aufgabe durch pädagogische Fachberatung und verantwortungsvolle Fachaufsicht über diese Einrichtungen.
Zu gewährleisten ist die Sicherstellung eines quantitativ ausreichenden und qualitativ hochwertigen Angebots von Kindertageseinrichtungen und Kindertagesplätzen in der Stadt Kaufbeuren.
Dem Amt für Kinder, Jugend und Familie kommt somit im Bereich der Kindertagesbetreuung eine große Bedeutung zu. Dabei überlappen sich häufig die Beratungsaktivitäten mit den Aufsichtsaufgaben. Zum Beispiel bei Bedarfsplanung und Finanzierung von Kindertageseinrichtungen, bei Dienstplangestaltung und Personalfragen, bei Fortbildungsplanung und Qualitätssicherung u. a. m.
Im Einzelnen beinhaltet die Fachaufsicht:
- Die regelmäßige Prüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben nach dem Sozialgesetzbuch VIII und KiföG (Kinder- und Jugendhilfegesetz) sowie die Beachtung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aller Kindertageseinrichtungen.
- Die Beachtung der Vorgaben nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) mit Ausführungsverordnung.
- Die Mitwirkung bei der Erteilung der Betriebserlaubnisse für Kindertageseinrichtungen nach BayKiBiG.
- Die Beratung bei Neu- und Umbauten von Kindertageseinrichtungen und geplanten Veränderungen des pädagogischen Konzepts.
- Stellungsnahmen gegenüber dem Bauamt bei der Errichtung oder der baulichen Änderung einer Kindertageseinrichtung.
- Kooperation bei der Wahrnehmung von Aufgaben zum Schutz des Kindeswohls bei Kindern und Jugendlichen in Kindertageseinrich- tungen.
Die Fachberatung für Kindertageseinrichtungen ist ein Beitrag zur Unter- stützung und Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte und der Träger. Wir verstehen Fachberatung als Qualitätsmanagement auf freiwilliger Basis.
Wir beraten pädagogische Fachkräfte
- in allen Belangen, die die pädagogische Arbeit betreffen,
- bei der Integration von Kindern mit Behinderung,
- bei Fragen zu pädagogischen Konzepten,
- bei der Gestaltung von Räumlichkeiten,
- über Maßnahmen zur Qualifizierung und Qualitätssicherung,
- bezüglich gesetzlicher Vorgaben,
- bei Fragen zur Zusammenarbeit mit anderen Institutionen,
- in Konfliktsituationen,
- zu Kooperation der Kindergärten mit den Schulen und zur Vernetzung mit psychosozialen Diensten.
Wir bieten
- Fachgespräche und fest terminierte Dienstbesprechungen,
- Fortbildungen,
- Arbeitskreise zu pädagogischen Themen,
- Mitwirkung an Projekten.
Beratung der Träger von Einrichtungen
- zur Umsetzung von Gesetzten und Verordnungen,
- bei Planung und Bau von Kindertagesstätten,
- bezüglich Fördermittel,
- zu Organisation in Kindertageseinrichtungen, zu Personalplanung und Personalführung, zu Öffnungszeiten und Dienstplangestaltung,
- bei Fragen der Haftung und Aufsichtspflicht, Informationen zum Datenschutz, Sicherheit und Gesundheit.
Wir unterstützen die Eltern/Elternbeiräte
- mit Information und Teilnahme an Elternveranstaltungen,
- helfen bei Problemen aller Art in der Kindertageseinrichtung,
- informieren bezüglich gesetzlicher Rahmenbedingungen und des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz,
- geben Hilfe bei der Suche nach einem Platz in einer Kindertageseinrichtung,
- bei Fragen zur Integration von Kindern mit Behinderung,
- bei Beschwerden.