In der Aufgabenwahrnehmung des Jugendschutzes verstehen wir uns als Anwalt der nachwachsenden Generation, die die Interessen gegenüber den politisch Verantwortlichen, gegenüber Veranstaltern und Gewerbetreibenden, Erziehungs- und Bildungsinstanzen, aber auch gegenüber Städte- und Verkehrsplanung vertritt.
Die gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes sollen Kinder und Jugendliche davor bewahren, in ihrer körperlichen und geistig-seelischen Entwicklung gefährdet oder geschädigt zu werden. Im Rahmen des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes achten wir darauf, dass diese Vorschriften den Bürgerinnen und Bürgern bekannt sind und eingehalten werden. Wir kooperieren in diesem Zusammenhang eng mit unserem Ordnungsamt und der Polizeiinspektion Kaufbeuren.
Der erzieherische Jugendschutz gilt als der zentrale Aufgabenbereich des präventiven Jugendschutzes überhaupt. Wir versuchen junge Menschen zu befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen. Außerdem möchten wir Sie als Eltern unterstützen, Ihre Kinder vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Über unsere Abteilung unterstützt die Stadt Kaufbeuren immer wieder Präventionsmaßnahmen in den Bereichen Sucht, Medien oder Gewalt oder finanziert umfänglich die grundlegenden Aktivitäten unseres Stadtjugendrings mit den beispielhaft genannten Angeboten der beiden Jugendhäuser in Kaufbeuren und Kaufbeuren-Neugablonz, der Kulturwerkstatt oder auch der Stadtranderholung.
Nachdem in den letzten Jahren der riskante Konsum von Alkohol bei Kindern und Jugendlichen deutlich zugenommen hat, schreiben wir bei Kenntnis von erheblichem oder illegalem Alkoholkonsum die betroffenen Eltern an und laden sie je nach Vorfall auch zu einem Beratungsgespräch mit ihrem Kind ins Jugendamt ein.
Im Sinne eines strukturellen Jugendschutzes versuchen wir zur Planung und Erhaltung von positiven Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien beizutragen.
Der Jugendarbeitsschutz fällt nicht in die Aufgaben der Jugendämter. In Schwaben ist das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Schwaben zuständig. Der Homepage (http://www.regierung.schwaben.bayern.de) können weitergehende Informationen zum Jugendarbeitsschutz entnommen werden.
Gerade in den Ferien stellt sich für manche Eltern die Frage, ob sie ihrem minderjährigen Kind eine unbegleitete Urlaubsreise erlauben dürfen und was sie dabei zu beachten haben.
Entsprechende Hinweise können Sie dem Flyer "Ab durch die Mitte – Urlaub ohne Eltern" entnehmen, den wir Ihnen rechts als Download zur Verfügung stellen. Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz in Ferienländern können sie der Seite www.bag-jugendschutz.de unter der Rubrik "Publikationen" entnehmen. Die entsprechende Rubrik lautet "Europäischer Jugendschutzatlas – MDA 12". Die Bestimmungen können bezogen auf das jeweilige Ferienland als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Links zu Jugendschutz allgemein (u.a. gesetzliche Grundlagen):
Link zum Thema Sucht, Aufklärung, Sexualität