Jugendhilfeplanung

Im Rahmen der Planungsverantwortung für den gesamten Jugendhilfebereich vor Ort sehen wir uns der Aufgabe gegenüber

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten zu erfassen,
  • den Bedarf an Angeboten und Hilfen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  • hieraus abgeleitete notwendige Vorhaben rechtzeitig und ausreichen zu planen.

Dabei haben wir die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe frühzeitig zu beteiligen und die Wünsche junger Menschen und deren Eltern zu berücksichtigen.

Jugendhilfeplanung vollzieht sich in enger Abstimmung mit dem Jugendhilfeausschuss, der über einen Unterausschuss direkt inhaltlich befasst ist.

Die Planungsziele ergeben sich in der Regel aus einer schwerpunktmäßigen Befassung mit einem bestimmten Themenbereich der Jugendhilfe.

Teilweise legen aber auch gesellschaftliche Entwicklungen und damit verbundene gesetzliche Vorgaben aktuelle Inhalte einer Jugendhilfeplanung fest. So steht bis Sommer 2013 der Ausbau der Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren im Fokus. Bis zum Frühjahr 2011 möchten wir ein Familienbildungskonzept für unsere Stadt erarbeiten. Für den weiteren Ausbau von Jugendsozialarbeit an Schulen sprach sich der Bayerischen Ministerrat in einem Grundsatzbeschluss im Juni 2009 aus.