Wer erhält Bildungs- und Teilhabeleistungen?
Wenn Sie eine der folgenden Leistungen erhalten, sind Sie berechtigt, einen Antrag zu stellen:
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Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II)
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Wohngeld
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Grundsicherung für Erwerbsunfähige / Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII)
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Kindergeldzuschlag
Wo erhalten Sie die Anträge?
Bei der Stadt Kaufbeuren –Arbeit und Soziales
und
beim Jobcenter.
Antragsabgabe: Persönlich oder per Post an die Stadt Kaufbeuren
Öffnungszeiten: Montag 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Welche Leistungen können beantragt werden?
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gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule / Hort oder Kindertageseinrichtung
Bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung werden die entstehenden Mehraufwendungen berücksichtigt für Schüler/innen
sowie Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen
oder für die Kindertagespflege geleistet wird.
Für Schülerinnen und Schüler gilt dies unter der Voraussetzung, dass die Mittagsverpflegung in schulischer Verantwortung angeboten wird.
Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist ein Eigenanteil in Höhe von 1,00 Euro selbst zu erbringen (Kosten der Haushaltsersparnis) und an den Anbieter des Mittagessens durch Sie zu zahlen.
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Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten der Schule / Kindertageseinrichtung
Zu den Kosten gehören nicht das Taschengeld oder die Ausgaben, die im Vorfeld aufgebracht werden (z. B. Sportschuhe, Badezeug.)
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Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre)
Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen.
Höhe des Zuschusses: bis zu 10 € pro Monat pro Kind.
Die Leistung kann nach Wunsch eingesetzt werden für:
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Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z. B. Fußballverein),
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Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht),
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die Teilnahme an Freizeiten (z. B. Pfadfinder, Theaterfreizeit).
Kosten für Sportgeräte, -bekleidung und Fahrtkosten können nicht übernommen werden.
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persönlicher Schulbedarf, z. B. Stifte, Hefte
zum 01. August: 70 Euro
zum 01. Februar: 30 Euro
Die Leistungen werden für Schüler und Schülerinnen, deren Familien Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen,
automatisch ausgezahlt.
Familien, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten, müssen die Leistung beantragen.
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ergänzende angemessene Lernförderung für Schüler (Nachhilfe)
Diese Leistung wird nur gewährt, wenn die Erreichung des Klassenziels gefährdet ist.
Die Schule (Lehrer/Lehrerin) muss bestätigen, welcher Lernförderbedarf zur Erreichung des Klassenziels besteht. Nur dann kann über den Antrag positiv entschieden werden.
Hinweise:
Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird, (außer Übergangsregelung für das Jahr 2011). Die Leistungen werden direkt an die Leistungsanbieter wie Schule / Hort, Kindertageseinrichtung und Sportvereine gezahlt.
Weitere Infos:
http://www.bildungspaket.bmas.de/
Stand: 07.03.2011