Möglichkeiten und Verfahren

Allgemeinstellen der Ströer DSM

  1. Die Ströer DSM unterhält in Kaufbeuren 32 so genannte Allgemeinstellen. Das sind Säulen oder Tafeln, die für die kleinteilige Gestaltung mit mehreren Plakaten zur Verfügung stehen.
  2. Die Plakatierung auf diesen Allgemeinstellen erfolgt in Dekaden. Sie ist in der Regel kostenpflichtig.
  3. Wünschen Sie eine kostenpflichtige Plakatierung auf den Allgemeinstellen? Dann bitte vorherige Auftragserteilung an die Ströer DSM, Abteilung Vertrieb » "Kontakte" in rechter Menüspalte. 
  4. Abgabe der Plakate für die Allgemeinstellen bitte spätestens am jeweiligen Abholtag für die gewünschte Dekade. Dekaden und zugehörige Abholtage sind aus dem ebenfalls hinterlegten Dekadenplan ersichtlich.
  5. Abgabestelle ist das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren. Das Datum der Abgabe ist dort zu quittieren.
  6. Öffnungszeiten der Abgabestelle und Kontakte zu den verantwortlichen Plakatierern » "Kontakte" in rechter Menüspalte.

Kultursäulen der Ströer DSM

  1. Daneben unterhält die Ströer DSM in Kaufbeuren sieben so genannte Kultursäulen (fünf in Kaufbeurenzwei in Neugablonz).
  2. Auf diesen können Kaufbeurer (Mit-)Veranstalter ihre kulturellen Veranstaltungen in Kaufbeuren kostenlos bewerben. Die anfallenden Gebühren übernimmt die Stadt Kaufbeuren pauschal; der Veranstalter erhält keine Rechnung.
  3. Die Ströer DSM legt in Abstimmung mit der Stadt Kaufbeuren den Kreis der Plakatierungsberechtigten für die Kultursäulen fest.
  4. Abgabe der Plakate für die Kultursäulen bitte spätestens am jeweiligen Abholtag für die gewünschte Dekade. Dekaden und zugehörige Abholtage sind aus dem ebenfalls hinterlegten Dekadenplan ersichtlich.
  5. Abgabestelle ist das Bürgerbüro der Stadt Kaufbeuren. Das Datum der Abgabe ist dort zu quittieren.
  6. Öffnungszeiten der Abgabestelle und die Kontakte zu den verantwortlichen Plakatierern » "Kontakte" in rechter Menüspalte.

Plakatierung im öffentlichen Raum

  1. Neben den Flächen der Ströer DSM gibt es die Möglichkeit, im öffentlichen Raum zu plakatieren.
  2. Grundsätzlich genehmigungsfähig sind Veranstaltungen in Kaufbeuren.
  3. Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Genehmigt werden bis zu 30 Plakate pro Veranstaltung, für die Kostenmarken erworben werden müssen.
  4. Die Plakate dürfen höchstens 2 Wochen hängen.
  5. Die Plakate dürfen mit den Einschränkungen des jeweiligen Bescheides frei aufgestellt / aufgehängt werden (z.B. nicht an Ampeln, nicht im Kreisverkehr etc.).
  6. Ansprechpartner ist das Sachgebiet "Verkehrswesen" » "Kontakte" in rechter Menüspalte.

Werbetafeln an den Stadteinfahrten

  1. Die Stadt Kaufbeuren betreibt Werbetafeln, die an exponierter Stelle an den Stadteinfahrten großflächige Veranstaltungshinweise aufnehmen können.
  2. Je Werbetafel können eine, maximal zwei Veranstaltungen gleichzeitig beworben werden.
  3. Grundsätzlich können nur Veranstaltungen in Kaufbeuren beworben werden.
  4. Der Veranstalter schließt eine kostenpflichtige Nutzungsvereinbarung mit der Stadtverwaltung (» siehe "Downloads" in rechter Menüspalte). 
  5. Die Hinweistafeln muss der Veranstalter in vorgeschriebenen Abmessungen liefern. Kosten für Material und Anbringung trägt ebenfalls der Veranstalter.
  6. Ansprechpartner ist "Kaufbeuren Tourismus- und Stadtmarketing" » "Kontakte" in rechter Menüspalte.