Elternbeitrag

Monatliche Benutzungsgebühren ( Elternbeiträge)

Die Gebühren für den Besuch der städt. Kindertageseinrichtungen werden auf Vorschlag der Abteilung Kinder, Jugend und Familie vom Stadtrat festgelegt.

Kindertageseinrichtung (Bereich: Krippengruppe)

Für jedes Kind sind bis zum Übertritt in die Regel-Kindergartengruppe nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden monatlichen Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) möglich.

Buchungszeit, ganzwöchig

Monatliche Gebühr in Euro

mehr als eine bis zwei Stunden

69,00 *

mehr als zwei bis drei Stunden

102,00 *

mehr als drei bis vier Stunden

135,00

mehr als vier bis fünf Stunden

168,00

mehr als fünf bis sechs Stunden

201,00

mehr als sechs bis sieben Stunden

234,00

mehr als sieben bis acht Stunden

267,00

mehr als acht bis neun Stunden

300,00

mehr als neun Stunden

310,00

(* in der Eingewöhungsphase)

7.1.2 Kindertageseinrichtung (Bereich: Kindergarten)

Für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres sind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden monatlichen Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) möglich. Diese Regelung tritt ab dem 01.09.2011 in Kraft. (Anpassung an die geltenden Krippengebühren, wegen erhöhtem Betreuungsaufwand).

Buchungszeit, ganzwöchig

Monatliche Gebühr in Euro

mehr als eine bis zwei Stunden

69,00 *

mehr als zwei bis drei Stunden

102,00 *

mehr als drei bis vier Stunden

135,00

mehr als vier bis fünf Stunden

168,00

mehr als fünf bis sechs Stunden

201,00

mehr als sechs bis sieben Stunden

234,00

mehr als sieben bis acht Stunden

267,00

mehr als acht bis neun Stunden

300,00

mehr als neun Stunden

310,00

(* in der Eingewöhungsphase)

Für jedes Kind ab dem vollendeten dritten Lebensjahr sind nachstehende Buchungszeiten mit der entsprechenden monatlichen Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) möglich:

Buchungszeit, ganzwöchig

Monatliche Gebühr in Euro

mehr als eine bis zwei Stunden

49,00 *

mehr als zwei bis drei Stunden

55,00 *

mehr als drei bis vier Stunden

61,00

mehr als vier bis fünf Stunden

67,00

mehr als fünf bis sechs Stunden

73,00

mehr als sechs bis sieben Stunden

79,00

mehr als sieben bis acht Stunden

85,00

mehr als acht bis neun Stunden

91,00

*( Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und Schulkinder im Kindergarten)

Für Spiel- und Beschäftigungsmaterial wird eine Gebühr von monatlich 5,00 € erhoben (Spielgeld).

Für die Verpflegung der Kinder sind die tatsächlichen Kosten zu entrichten.

Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden (die Mindestbuchungszeit pro Woche 20 Std.). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für das gesamte Einrichtungsjahr. Aus besonderem Anlass (z. B. nachgewiesene Änderung der Arbeitszeit der Eltern) kann die Buchungszeit im Einvernehmen mit der Leitung des Kindergartens mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende entsprechend verändert werden.

Für Kinder und deren Eltern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Kaufbeuren haben, gilt in der Regel eine gesonderte Gastkindregelung. Nähere Informationen erteilt die Leiterin der Kindertageseinrichtung.

Für die Gebührenerhebung ist von den Eltern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Gebühren werden monatlich im Voraus vom Konto abgebucht. Sollte in Ausnahmefällen das Abbuchungsverfahren nicht möglich sein, sind die Gebühren spätestens am dritten Werktag jeden Monats bei der Stadtkasse einzuzahlen oder auf das Konto der Stadt Kaufbeuren zu überweisen:

Sparkasse Kaufbeuren, BLZ 734 500 00 – Konto - Nr. 10058.

Auf den Überweisungsträgern ist der Name der Kindertageseinrichtung, die Personenkonto-Nummer und der Name des Kindes anzugeben.

Die Benutzungsgebühr ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten und deshalb auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes zu bezahlen. Für jedes Kindertageseinrichtungsjahr sind 12 Monatsgebühren zu entrichten.

Gebührenermäßigung und -befreiung

In besonderen Fällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Gebührenermäßigung oder -befreiung gestellt werden. Antragsformulare sind bei der Leitung der Kindertageseinrichtung erhältlich.