Verfahren und Fristen
Aufnahmebedingungen und Anmeldung
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Die Aufnahme setzt die Anmeldung durch die Eltern in der Kindertageseinrichtung voraus und erfolgt mittels Betreuungsvertrag und Anerkennung der Kindertageseinrichtungsordnung.
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Leben gemeinsam sorgeberechtigte Eltern getrennt, reicht die Anmeldung durch den Elternteil aus, bei dem das Kind lebt.
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Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung die erforderlichen Angaben zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Eltern zu machen.
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Die Aufnahme in die Kindertageseinrichtung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Plätze.
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Die Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Kindergartenjahr (= Besuchsjahr) vom September bis zum 31. August des darauf folgenden Jahres.
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Von den Eltern ist eine Bestätigung der Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen, Altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung (Untersuchungen U1 bis U9 sowie J 1) vorzulegen.
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Die Kenntnisnahme des Infektionsschutzgesetzes ist durch Unterschrift der Eltern auf dem Beleg der Kindertageseinrichtungzu bestätigen.
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Die Eltern verpflichten sich, Änderungen in der Personensorge sowie Änderungen der Anschrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummern der Leitung der Kindertageseinrichtung unverzüglich mitzuteilen, um in Notfällen erreichbar zu sein.
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Alle Angaben der Eltern werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
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Die Kindertageseinrichtung und die Grundschule haben einen gesetzlichen Auftrag, partnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Bei der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung müssen sich die Eltern mit dieser Kooperation durch die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung einverstanden erklären.
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Alle Kindertageseinrichtungen in Bayern haben einen Kinderschutzauftrag nach:
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dem SGB VIII – achtes Buch Kinder- und Jugendhilfe
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und dem bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz § 3 AVBayKiBiG
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werden in der Kindertageseinrichtung Anhaltspunkte für die konkrete Gefährdung des Wohls eines Kindes erkannt, hat die pädagogische Fachkraft auf die Inanspruchnahme geeigneter Hilfen seitens der Eltern hinzuwirken und erforderlichenfalls nach Information der Eltern das Jugendamt hinzuzuziehen.
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Das pädagogische Personal stimmt bei Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos mit den Eltern des Kindes das weitere Vorgehen ab und zieht erforderlichenfalls mit Zustimmung der Eltern entsprechende Fachdienste und andere Stellen hinzu
Ansprechperson
Anmeldegespräche werden von der Kindergartenleitung Frau Seidel durchgeführt. Bei gruppenspezifischen Fragen kann das gesamte pädagogische Personal befragt werden. Anmeldetermine können Sie in der Zeit von 7.30- 8.00 Uhr unter der Telefonnummer 08341 / 61900 vereinbaren.
Für die neu entstehende Kinderkrippe in unserer Einrichtung, können Eltern ihr Kind jederzeit vormerken lassen.