Elternbeiträge:
Für den Besuch unserer Einrichtung sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit dem entsprechenden monatlichen Elternbeitrag möglich:
mehr als zwei bis drei Stunden 55,00 €*
mehr als drei bis vier Stunden 61,00 €
mehr als vier bis fünf Stunden67,00 €
mehr als fünf bis sechs Stunden73,00 €
mehr als sechs bis sieben Stunden79,00 €
mehr als sieben bis acht Stunden85,00 €
mehr als acht bis neuen Stunden91,00 €
5,00 € für Spiel- und Beschäftigungsmaterial
(* Basisbetrag nur für Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder im Kindergarten)
Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden (20 Std. pro Woche). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Jahr. Aus besonderem Anlass (z.B. nachgewiesene Änderung der Arbeitszeit der Eltern) kann die Buchungszeit im Einvernehmen mit der Leitung mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende entsprechend verändert werden. Für die Verpflegung der Kinder sind die tatsächlichen Kosten zu entrichten.
Für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Kaufbeuren haben und Kinder, für deren Sorgeberechtigte Kaufbeuren nicht der Hauptwohnsitz ist, gilt die Gastkindregelung. Vor Aufnahme in die Kindertageseinrichtung ist von den Sorgeberechtigten eine Finanzierungszusage der Heimatgemeinde, eine sog. Kostenübernahmeerklärung vorzulegen.
Für die Beitragserhebung ist von den Eltern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden monatlich im Voraus vom Konto abgebucht. Sollte in Ausnahmefällen das Abbuchungsverfahren nicht möglich sein, sind die Beiträge spätestens am dritten Werktag jeden Monats bei der Stadtkasse einzuzahlen oder auf das Konto der Stadt Kaufbeuren zu überweisen:
Sparkasse Kaufbeuren, BLZ734 500 00 - Konto-Nr. 10058.
Auf den Überweisungsträgern ist der Name des Kindergartens, die Personenkonto-Nummer und der Name des Kindes anzugeben.
Der Elternbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten und deshalb auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes zu bezahlen. Für jedes Kindergartenjahr sind 12 Elternbeiträge zu entrichten.
Die Elternbeiträge und Gastbeiträge können von der Stadt Kaufbeuren auch während des Kindergartenjahres geändert werden.
Beitragsermäßigung und -befreiung
In besonderen Fällen kann beim Jugendamt ein Antrag auf Beitragsermäßigung oder -befreiung gestellt werden. Antragsformulare sind bei der Leitung erhältlich.