Sterbefälle

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Bei jedem Sterbefall innerhalb des Stadtgebiets Kaufbeuren und jeder Überführung von auswärts müssen die Angehörigen des Verstorbenen einen der beiden ortsansässigen Leichensager (das sind zur Zeit die Bestattungsunternehmen Bönsel oder Vogt) beauftragen. Der Leichensager ordnet die Benutzung der städt. Bestattungseinrichtungen, insbesondere übernimmt er die Überführung des Verstorbenen zum Friedhof und legt in Absprache mit der Friedhofsverwaltung den Termin für die Bestattung fest.

Im Übrigen nimmt Ihnen der Bestatter viele Wege ab: Anmeldung des Todesfalles beim Standesamt; Terminabstimmung mit dem Geistlichen für die Trauerfeier; Anzeige des Sterbefalles bei der Krankenkasse und sonstigen Versicherungen; Druck und Versand von Trauerbriefen und –anzeigen, Einziehung von Versicherungsleistungen, die anlässlich des Sterbefalles fällig werden.

Bei einem nicht natürlichen Tod ist die Kriminalpolizei zu verständigen!

Bedenken Sie, dass die Kosten nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Bestattung entstehen, sondern dass zu einem späteren Zeitpunkt noch ganz erhebliche Kosten auftreten können, z. B. für ein Grabmal oder für langfristige Grabpflege. In vielen Fällen sind die Bestattungskosten nicht mehr durch Versicherungsleistungen gedeckt und müssen von den Angehörigen getragen werden.

Welche Unterlagen benötigt das Standesamt?

Dem Bestattungsunternehmen legen Sie bitte die nachfolgend aufgeführten Unterlagen und Urkunden im Original vor

  • ärztliche Todesbescheinigung (graues Original „zur Vorlage beim Standesamt“ und verschlossenes Kuvert - beinhaltet den vertraulichen Teil der Todesbescheinigung)
  • Sterbefallanzeige (vollständig ausgefüllt)
  • Nachweis zur Person des Anzeigenden (Personalausweis, Reisepass) nur, wenn die Sterbefallanzeige nicht über den Bestatter gemacht wird
  • Kopie oder Original des Ausweises des Verstorbenen (ist der Verstorbene Ausländer, dann unbedingt den Reisepass vorlegen, s. unten Nr. 5)
  • Urkunden, die den Namen und den Familienstand des Verstorbenen belegen:
    1. Verstorbene/r war ledig:
      beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
    2. Verstorbene/r war verheiratet
      beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Ehe oder Eheurkunde.
    3. Verstorbene/r war verwitwet
      beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Vorehe mit Vermerk über den Sterbefall des Ehegatten oder
      Eheurkunde mit Sterbevermerk des verstorbenen Ehegatten. Daneben kann es erforderlich sein, dass die Geburtsurkunde des überlebenden Ehegatten mir vorgelegt werden muss, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
    4. Verstorbene/r war geschieden
      beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch der Vorehe mit Vermerk über die Scheidung oder Eheurkunde mit Scheidungsvermerk. Daneben kann es erforderlich sein, dass die Geburtsurkunde des überlebenden Ehegatten mir vorgelegt werden muss, wenn sich dessen Geburtsdaten nicht aus der Eheurkunde entnehmen lassen.
    5. Verstorbene/r war Ausländer
      zusätzlich zu den oben genannten Urkunden ist der Reisepass als Nachweis für dessen Staatsangehörigkeit vorzulegen.
    6. Verstorbene/r war lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
      Lebenspartnerschaftsurkunde
    7. Verstorbene/r war Spätaussiedler
      Registrierschein, Erklärungen über die Namensführung (§ 94 BVFG)
    8. Bei allen Sterbefällen, in denen der/die Verstorbene nicht in Kaufbeuren den Hauptwohnsitz hatte, sollte regelmäßig sein Wohnsitz über eineAufenthaltsbescheinigung nachgewiesen werden.

Alle vorzulegenden Urkunden sollten neueren Datums sein und müssen den zu beurkundenden Personenstand des/der Verstorbenen (z.B. geschieden, verwitwet) nachweisen.
Sofern ausländische Urkunden oder Urteile vorgelegt werden, sind diese im Original mit dem Original einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen.

Sollte es den Beteiligten trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, die erforderlichen Urkunden zu beschaffen, so bitten wir um Rücksprache, bzw. um Vorlage anderer beweiskräftiger Urkunden und um Angabe der Gründe, warum die Beschaffung erfolglos war.

Wenn die Personenstandsbücher, aus denen die Urkunden auszustellen wären, beim Standesamt Kaufbeuren geführt werden, müssen die Urkunden selbstverständlich nicht von den Beteiligten beschafft werden.

Das Standesamt Kaufbeuren ist gerne bereit, in schwierigen Fällen den Beteiligten oder den Bestattern Auskünfte zu geben, wo die vorzulegenden Urkunden beschafft werden können.