Im Standesamt Kaufbeuren können Sie für alle in Kaufbeuren beurkundeten Personenstandsfälle Urkunden erhalten. Daneben bekommen Sie beglaubigte Abschriften aus den Familienbüchern, die beim Standesamt Kaufbeuren geführt werden.
Es werden hierbei folgende Personenstandsurkunden ausgestellt, zu jeweils 10,00 € pro Urkunde:
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
erweiterte Form der Geburtsurkunde; wird in der Regel bei der Anmeldung zur Eheschließung benötigt - Geburtsurkunde
wird bei der Beurkundung der Geburt ausgestellt - Eheurkunde
wird i.d.R. benötigt als Nachweis von Ehen und deren Auflösungen (durch Tod oder Scheidung), wenn die Ehe vor dem 01.01.1958 oder ab 01.01.2009 geschlossen wurde. - Sterbeurkunden
weisen den Tod einer Person nach - internationale Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden
werden i.d.R. zur Verwendung im Ausland benötigt; müssen innerhalb der, dem Abkommen über die Ausstellung internationaler Urkunden beigetretenen Staaten, nicht übersetzt werden - beglaubigte Abschrift aus dem Heirats-, Sterbebuch, bzw. Ehe-, Geburten, Sterberegister
enthält alle Eintragungen, z.B. Vermerke über Namensänderungen, Geburtszeit, Adoption, Eheauflösung - beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
eine „Karteikarte“, die vom Standesamt fortgeführt wird. Nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, einer privaten Urkundssammlung zu Hause.
Es enthält u.a. Angaben über die Ehegatten, deren Eltern und Kinder, Tag und Ort der Eheschließung, Staatsangehörigkeit, Namensführung der Ehegatten und ihrer Kinder und über die Auflösung der Ehe.
Das Familienbuch wurde automatisch angelegt bei jeder Eheschließung innerhalb der alten Bundesländer seit 01.01.1958 und in den neuen Bundesländern seit 03.10.1990, sowie auf Antrag eines Beteiligten bei Eheschließung im Ausland, sofern einer der Beteiligten die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Das Familienbuch wird seit 01.01.2009 als Heiratseintrag fortgeführt. Diese bedeutet, dass nur noch die Angaben zu den Ehegatten (hinsichtlich Namensführung, Eheauflösung, etc) weitergeführt wird.
Alle weiteren Angaben, die dieses Familienbuch enthält (z.B. Kinder) werden nicht mehr ergänzt und geben nur den Stand zum 31.12.2008 wieder
Das Familienbuch wird seit 24.02.2007 geführt:
- beim Heiratsstandesamt, wenn die Ehein Deutschland geschlossen wurde
- beim Standesamt des gemeinsamen Wohnsitzes der Ehegatten am 24.02.2007, wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen und ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde