Ich möchte ein Fahrzeug zulassen... (kein Import!)
Sie können sich die Zulassung Ihres Kraftfahrzeuges erleichtern, Rückfragen sowie längere Wartezeiten ersparen, wenn Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Gültigen Paß oder Personalausweis des Antragstellers des neuen Fahrzeughalters
- bei Minderjährigen Einverständniserklärung beider Elternteile und die Ausweise der Eltern
- bei Firmen die Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII)
- Fahrzeugschein/ZBII oder Abmeldungsbescheinigung
- Versicherungsbestätigung, früher Doppelkarte
- vorhandene Kennzeichenschilder
- AU-Bescheinigung.
- Ein Wunschkennzeichen können Sie sich hier reservieren
- Für die Zulassung steuerpflichtiger Fahrzeuge ist ab 01.08.2005 eine Einzugsermächtigung bzgl. der Kfz.-Steuer für das Finanzamt vorzulegen.
Diese muss vom Fahrzeughalter auf ein auf diesen lautendes Konto bei einem inländischen Bankinstitut erteilt werden.
Auch ein von Ihnen Beauftragter (mit Ausweis) und nur per Vollmacht, kann alle Angelegenheiten für Sie erledigen.
Ich möchte ein Fahrzeug außer Betrieb setzen...
Für die vorübergehende Stilllegung Ihres Fahrzeuges ist die Vorlage
- des Fahrzeugbriefes oder ZBII
- des Fahrzeugscheines oder ZBI
- sowie beide Kennzeichenschilder erforderlich
Ich habe geheiratet...
Für neu verheiratete Personen ist die Vorlage
- des Fahrzeugbriefes / ZBII
- des Fahrzeugscheines / ZBI erforderlich.
Ich bin (*innerhalb der Stadt Kaufbeuren) umgezogen...
- Um meine Adresse zu ändern benötige ich bei alten Papieren Fahrzeugschein und Ausweis. Bei neuen Fahrzeugpapieren wird ZBI (=Fahrzeugschein), ZBII (=Fahrzeugbrief) und Ausweis benötigt.
Ich habe den Fahrzeugschein/ZBI verloren (auch Diebstahl)...
Zur Ausstellung eines Ersatzfahrzeugscheines sind vorzulegen:
- Fahrzeugbrief / ZBII
- gültiger Personalausweis oder Reisepaß
- letzter Bericht der Hauptuntersuchung.
Weiterhin ist eine Verlusterklärung abzugeben.
Ich habe den Fahrzeugbrief/ZBII verloren...
Zur Ausstellung eines Ersatzbriefes sind vorzulegen:
- Fahrzeugschein / ZBI
- gültiger Personalausweis oder Reisepaß.
Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten und der Verlust im Verkehrsblatt veröffentlicht. Nach der Freigabe (ca. 6 - 8 Wochen) kann der Ersatzfahrzeugbrief vom Halter oder einem Bevollmächtigten abgeholt werden. Weiterhin ist eine Versicherung an Eides Statt abzugeben. Diese Versicherung an Eides Statt kann nur persönlich (nicht durch Beauftragte) bei einem beauftragten Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes der Zulassungsstelle oder einem Notar abgelegt werden. Während der Aufbietungsfrist ist keine Anmeldung oder Ummeldung möglich. Das Fahrzeug kann allerdings abgemeldet werden.
Ich brauche Kurzzeitkennzeichen...
Kurzzeitkennzeichen werden für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten ausgegeben. Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- vollständig ausgefüllte Versicherungsdoppelkarte Kurzzeitkennzeichen und
- gültiger Personalausweis oder Pass (evtl. Meldebescheinigung) des Halters.
- Zulassungsdauer: 5 Tage incl. Tag der Zulassung
Auch ein von Ihnen Beauftragter (mit Ausweis) kann die Angelegenheit für Sie erledigen.
Ich möchte mein Fahrzeug verkaufen...
Fertigen Sie über den Verkauf eines zugelassenen Kraftfahrzeuges stets einen Kaufvertrag an. Es ist wichtig, daß Ihnen der Käufer den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigt. Eine Durchschrift des Kaufvertrages senden Sie bitte unverzüglich an die für Ihr Fahrzeug zuständige Zulassungsstelle und an die Versicherung. Besonders wichtig ist es, daß Sie sich bei der Veräußerung eines Kraftfahrzeuges den Personalausweis des Käufers zeigen lassen. Vergleichen Sie die Anschrift im Ausweis mit der im Kaufvertrag. Überzeugen Sie sich von der Gültigkeit des Ausweises.
Hinweis:
Fahrzeuge, die ins Ausland gehen müssen vorher außer Betrieb gesetzt werden, denn wir haben auf Fahrzeuge im Ausland keinen Zugriff und können daher die Umschreibung nicht verfolgen.