Stadt Kaufbeuren orientiert sich an dem von der Rechtsprechung geforderten Verursacherprinzip
In Deutschland gibt es mit dem reinen Frischwassermaßstab (wie er bislang auch in Kaufbeuren angewandt wurde) und dem getrennten Gebührenmaßstab zwei anerkannte Maßstäbe für die Ermittlung der Abwassergebühren.
Nachdem der getrennte Gebührenmaßstab zum einen als der gerechtere Maßstab gilt und zum anderen, weil die Verwaltungsgerichte den reinen Schmutzwassermaßstab immer öfter ablehnen (zuletzt BayVGH vom 31.03.2003), stellen immer mehr Kommunen auf den getrennten Gebührenmaßstab um. Bereits mehr als 60 % der Bevölkerung in Deutschland werden nach dem getrennten Gebührenmaßstab veranlagt.
Auch die Stadt Kaufbeuren führt zum 01.01.2006 eine Gebührenberechnung auf der Basis der getrennten Abwassergebühr ein. Dies ist zwingend erforderlich nachdem der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung in Kaufbeuren über der durch die Rechtsprechung geprägten Erheblichkeitsschwelle von 12 % an den Gesamtkosten der Entwässerungseinrichtung liegt.
Für die Mehrheit der Kaufbeurer Bürger/innen ändert sich wenig. Beim getrennten Gebührenmaßstab handelt es sich um keine neue Gebühr. Die bislang bereits angefallenen Kosten für die Entwässerungseinrichtungen in der Stadt Kaufbeuren werden lediglich neu und gerechter verteilt.
Neu ist, dass neben dem Schmutzwasser auch das Niederschlagswasser bei der Berechnung der Gebühr gesondert berücksichtigt wird. Dabei ist es unerheblich, ob viel oder wenig Niederschlag fällt. Basis für die Niederschlagswassergebühr sind die befestigten Flächen eines Grundstücks und die Dachflächen. Es handelt sich also um die Flächen, über die Niederschlagswasser in die städtischen Abwasserkanäle einfließen kann.
Die Abwassergebühr, berechnet auf Basis des Frischwassermaßstabes, belief sich in der Stadt Kaufbeuren bis 31.12.2005 auf 2,12 EUR/m³.
Auf der Grundlage des neuen, ab 01.01.2006 gültigen, getrennten Abwassergebührenmaßstabes beträgt die Gebühr für Schmutzwasser 1,53 EUR/m³ und für Niederschlagswasser 0,44 EUR pro Jahr je Quadratmeter gebührenrelevanter Fläche. Auf Grundlage diesen Zahlen ist festzustellen, dass für den Großteil der Bürger/innen die Abwassergebühren summarisch in etwa gleich bleiben, bei manchen etwas sinken und bei Eigentümern großer versiegelter Flächen steigen werden.
Weitere allgemeine Informationen zur getrennten Abwassergebühr werden im Rahmen der Versendung der neuen Gebührenbescheide auch mittels eines Info-Blattes herausgegeben.