Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird die individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn Auszubildenden die erforderlichen Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), sog. „Meister-BAföG, wird Aufstiegsfortbildung von Meisterkursen oder andere auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitende Lehrgänge gefördert.
Sie erhalten Informationen zur Ausbildungs- und Begabtenförderung unter folgenden Adressen: