Die Abteilung Umwelt ist die Vollzugsbehörde für das staatliche Abfallrecht für die Stadt Kaufbeuren. Als Grundlage dienen hierzu die Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des nachgeordneten Regelwerks, d.h. die aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen, wie z.B. Verpackungsverordnung, Altholzverordnung etc.
Der Schwerpunkt in diesem Tätigkeitsbereich liegt vor allem in der
- Überwachung von Anlagen zur Abfallentsorgung sowie Überwachung von Erzeugern und Einsammlern
- Transportgenehmigungen
- Erteilung von Erzeuger- und Beförderernummern
- Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
- Verfolgung von illegalen Abfallablagerungen.
- Genehmigungsverfahren und Anordnungen im Abfallrecht (zuständig: Herr Lang, Bauverwaltung, Tel. 08341/437-414).
Zuständig für die kommunale Abfallwirtschaft (z. B. Entsorgung des Hausmülls, Sperrmüllabholung, Giftmobil,Beseitigung von Asbest- oder Bauschuttabfällen) ist für die Stadt Kaufbeuren die Abteilung Entsorgung.
Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle beantwortet Ihnen die Abfallberatung der Stadt Kaufbeuren unter der Tel.-Nr. 08341/90 83 39-14.
Weitere Informationen zum Thema Abfall finden Sie rechts oben auf der Seite unter „weitere Navigation“ oder im Internet auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Umwelt zum Thema Abfall.