Neuregelung der Verpackungsverordnung

Ab Mai 2009 müssen Hersteller und Vertreiber von Verpackungen Vollständigkeitserklärungen (VE) bei ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) hinterlegen.

Die Voraussetzungen für die Verpflichtung zur Abgabe der VE, praktische Hinweise zum VE-Hinterlegungsprozess sowie weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der IHK.