Im Aufgabenbereich der unteren Naturschutzbehörde liegt insbesondere der Vollzug der Naturschutzgesetze und naturschutzbezogenen Regelungen. Zuständigkeitshalber werden alle naturschutzfachlichen Belange im bebauten und unbebauten Bereich des Stadtgebiets im Rahmen unterschiedlichster Genehmigungsverfahren vertreten.
Zu den weiteren Aufgaben gehören unter anderem:
- der fachliche Vollzug des Artenschutzrechts,
- die Abwicklung staatlicher Förderprogramme,
- die Beratung zum Natur- und Landschaftsschutz,
- die Unterschutzstellung, Kontrolle und Pflege ökologisch bedeutsamer Flächen
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