Gablonzer Haus

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Sie erkundigen sich bei uns nach einem freien Termin (frühestens ab 1. Oktober des laufenden Jahres für Termine bis zum letzten Tag des übernächsten Jahres).

Wir senden Ihnen nach der mündlichen Reservierung das notwendige Vertrags- und Informationsmaterial zu.

Sie senden uns beide unterschriebenen Vertragsexemplare zu.

Wir senden Ihnen eines der unterschriebenen Vertragsexemplare mit unserer Unterschrift und einem Überweisungsträger wieder zurück.

Sie sorgen für die Organisation Ihrer Veranstaltung, kümmern sich um eventuelle weitere amtliche Genehmigungen (Gewerberecht, ...) und begleichen den im Vertrag ausgedruckten Rechnungsbetrag spätestens eine Woche vor dem ersten Veranstaltungstermin.

Für ortsansässige Mieter wird die Veranstaltungsmiete um 50 % ermäßigt.
Für ortsansässige Mieter die einen gemeinnützigen Zweck verfolgen, wird die Veranstaltungsmiete um 75% ermäßigt

Näheres entnehmen Sie bitte der jeweiligen Entgeltordnung.