Elternbeitrag

Für den Besuch des Kindergartens sind für jedes Kind nachstehende Buchungszeiten mit dem entsprechenden monatlichen Elternbeitrag möglich:

mehr als zwei bis drei Stunden 55,00 € *
mehr als drei bis vier Stunden 61,00 €
mehr als vier bis fünf Stunden 67,00 €
mehr als fünf bis sechs Stunden 73,00 €
mehr als sechs bis sieben Stunden 79,00 €
mehr als sieben bis acht Stunden 85,00 €
mehr als acht bis neun Stunden 91,00 €

für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 05,00 €

*Nur für Kinder unter 3 Jahren, Kinder der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE) und Schulkinder im Kindergarten.

Für die Verpflegung der Kinder sind die tatsächlichen Kosten zu entrichten.

Die tägliche Mindestbuchungszeit beträgt 4 Stunden (20 Std. pro Woche). Die Buchungszeiten sind verbindlich und gelten grundsätzlich für ein Kindergartenjahr. Aus besonderem Anlass (z.B. nachgewiesene Änderung der Arbeitszeit der Eltern) kann die Buchungszeit im Einvernehmen mit der Leitung des Kindergartens mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende entsprechend verändert werden.

Für Kinder und deren Eltern, die ihren Hauptwohnsitz nicht in der Stadt Kaufbeuren haben, gilt in der Regel eine gesonderte Gastkindregelung. Nähere Informationen erteilt die Leiterin der Kindertageseinrichtung.

Für die Beitragserhebung ist von den Eltern der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Beiträge werden monatlich im Voraus vom Konto abgebucht. Sollte in Ausnahmefällen das Abbuchungsverfahren nicht möglich sein, sind die Beiträge spätestens am dritten Werktag jeden Monats bei der Stadtkasse einzuzahlen oder auf das Konto der Stadt Kaufbeuren zu überweisen:

Sparkasse Kaufbeuren, BLZ 734 500 00 – Konto-Nr. 10058.

Auf den Überweisungsträgern ist der Name des Kindergartens, die Personenkonto-Nummer und der Name des Kindes anzugeben.

Der Elternbeitrag ist ein Beitrag zu den gesamten Betriebskosten und deshalb auch während der Schließzeiten, bei vorübergehender Schließung oder längerem Fehlen des Kindes zu bezahlen.
Für jedes Kindergartenjahr sind 12 Elternbeiträge zu entrichten.

Die Elternbeiträge können von der Stadt Kaufbeuren auch während des Kindergartenjahres geändert werden.

Beitragsermäßigung und –befreiung

In besonderen Fällen können die Eltern beim Jugendamt einen Antrag auf Gebührenbefreiung bzw. –ermäßigung bezüglich der Kindergartengebühr stellen.

Außerdem erhalten bedürftige Eltern mit dem Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket finanzielle Unterstützung. Den Kindern wird beispielsweise mit einer Zuzahlung zum gemeinschaftlichen Mittagessen im Kindergarten, zu Aktivitäten in Vereinen oder zum Musikunterricht die Möglichkeit zur Teilnahme geboten.
Den Antrag dafür müssen die Eltern beim Sozialamt stellen.

Alle Antragsformulare erhalten Sie hier bei uns im Kindergarten.