Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,
viele Menschen verdrängen den Gedanken an den Tod, obwohl jeder von uns eingebunden ist in den unumgänglichen Kreislauf des Lebens und Sterbens.
Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig Gedanken zu machen, um Fragen zu klären, die stets in diesem Zusammenhang entstehen. Die aus Gesprächen und Überlegungen heraus getroffenen Entscheidungen sollten Sie dann auch mit den nächsten Angehörigen oder mit den Menschen, die Ihnen nahe stehen, besprechen und eventuell schriftlich niederlegen.
Wer aber entscheiden will, muss zunächst entsprechend unterrichtet sein. Dabei soll Ihnen diese Schrift helfen.
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Aufträge zur Dauergrabpflege
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Wahl der Bestattungsart - Sargbestattung oder Urnenbestattung?
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Wahl der Gräberart
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Reihengrabstätten
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Familiengrabstätten
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Wahl eines Grabmales
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Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften
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Anonyme Bestattung
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Bestattungsbezirke
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Anschriften der städtischen Friedhöfe
Aufträge zur Dauergrabpflege
Die Stadt Kaufbeuren übernimmt keine privaten Grabpflegeaufträge. Diesbezügliche Fragen können Sie mit einem Gärtnereibetrieb Ihrer Wahl besprechen.
Wahl der Bestattungsart - Sargbestattung oder Urnenbestattung?
Jeder sollte rechtzeitig überlegen und auch entscheiden, ob er nach seinem Tod in einem Sarg bestattet werden möchte oder ob er eine Urnenbeisetzung wünscht.
Beide Bestattungsarten sind rechtlich gleichgestellt. Die Entscheidung darüber sollten Sie zu Ihren Lebzeiten treffen, sonst müssen Ihre Angehörigen - oft unter dem Schock eines plötzlichen Todes - diese Entscheidung für Sie nachholen.
Wenn Sie sich für eine Urnenbestattung entscheiden, können Sie das eigenhändig handschriftlich folgendermaßen festlegen:
"Ich möchte nach meinem Tode eingeäschert werden"
Datum und Unterschrift
Diese wichtige Erklärung sollten Sie zu Ihren persönlichen Unterlagen (Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde o. a.) legen und aufbewahren. Eine Hinterlegung im Testament ist unzweckmäßig, denn es wird in der Regel erst einige Zeit nach der Beisetzung geöffnet.
Über eine solche Willenserklärung sollten Sie denjenigen (Ehegatten, Kinder oder den nächsten Vertrauten) unterrichten, der sich vermutlich um die Bestattung kümmern wird.
Wahl der Gräberart
Auf den städtischen Friedhöfen in Kaufbeuren besteht die Bestattungsmöglichkeit in einem Familiengrab (wenn Familienmitglieder später beieinander bestattet werden möchten). oder in einem Reihengrab (Einzelgrab für eine Bestattung). Die Ruhefristen betragen je nach Friedhof zwischen 12 bis 25 Jahren bei Erdbestattungen und generell 10 Jahre bei Urnenbeisetzungen.
Reihengrabstätten
Reihengräber (nur im Waldfriedhof) werden der Reihe nach nur für die Bestattung eines Verstorbenen und nur für die Dauer der Ruhefrist vergeben. Die Grablage wird von der Friedhofsverwaltung festgelegt; eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nicht möglich. In diesen Grabstätten ist entweder Urnen- oder Sargbestattung möglich.
Familiengrabstätten
Familiengrabstätten (auch Wahlgräber, Erbgräber oder Ewigkeitsgräber genannt) sind Grabstätten, die regelmäßig in bevorzugter Lage des Friedhofs und einer über die Größe der Reihengräber hinausgehenden Fläche unter Einräumung eines besonderen Nutzungsrechtes für die Beisetzung mehrerer Verstorbener zur Verfügung gestellt werden. Sie werden für die Dauer der Ruhefrist vergeben und die Nutzungsrechte können jeweils für weitere 6 Jahre wiederholt verlängert werden. Je Grabstelle dürfen außerdem 4 Urnen oder ein Kind bis zum 5. Lebensjahr beigesetzt werden.
Familiengrabstätten sind in jedem der städt. Friedhöfe vorhanden.
Wahleines Grabmales
Grabmale sind Ausdruck des besonderen Gedenkens an den Verstorbenen und wirken einzeln oder in ihrer Gesamtheit wesentlich über die Einzelgrabstätte hinaus. Sie prägen insgesamt den kulturellen und gestalterischen Ausdruck des Friedhofes. Sie sollten aus diesen Gründen auch gemeinschaftsbezogen gewählt und gestaltet werden.
Bei der Wahl eines Grabmales bleiben im Rahmen der städtischen Richtlinien eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten, zum Beispiel Grabmale aus Stein, Holz oder Metall, stehende Grabmale im Hoch- oder Breitformat sowie in liegender Form.
Bei Feldern mit besonderen Gestaltungsvorschriften sind die Auswahlmöglichkeiten bezüglich Material und Größe des Grabmals eingeschränkt.
Nach einer Erörterung im Familien- oder Bekanntenkreis sollten die im Todesfall Zuständigen vor der Bestattung ein endgültiges Gespräch mit dem Steinmetz führen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass das Aufstellen und Aufbringen aller Grabeinrichtungen vorher von der Friedhofsverwaltung genehmigt werden muss.
Grabstätten mit besonderen Gestaltungsvorschriften
Im Waldfriedhof sind Grabfelder in bevorzugter Lage ausgewiesen, deren Gestaltung besonderen Vorschriften unterliegen.
Anonyme Bestattung
Ein Grabfeld für die anonyme Beisetzung von Fehlgeburten (Totgeburten unter 500gr.) ist im Waldfriedhof vorhanden. Ebenso ein Grabfeld für die anonyme Urnenbeisetzung.
Bestattungsbezirke
In der Regel werden die Verstorbenen auf dem Friedhof bestattet, in dessen Bezirk sie zuletzt gewohnt haben, es sei denn, eine Bestattung ist auf einem anderen Friedhof im Rahmen eines dort bestehenden Belegungsrechtes möglich.
Anschriften der städtischen Friedhöfe
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Waldfriedhof, Augsburger Straße 100, Telefon: 08341/3290
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Alter Friedhof, Friedensstraße 2, Telefon: 08341/100327
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Friedhof Neugablonz, Fichtenweg 14, Telefon: erreichbar über Waldfriedhof
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Friedhof Hirschzell, Freibergstraße, Telefon: erreichbar über Waldfriedhof
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Friedhof Oberbeuren Parkfriedhof, St.-Cosmas-Straße 9, Telefon: erreichbar über Waldfriedhof
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Friedhof Oberbeuren Friedhof an der Kirche, Obere Gasse 1, Telefon: erreichbar über Waldfriedhof