Luft ist "der Stoff, den wir atmen".
Physikalisch gesehen besteht Luft aus Stickstoff (ca. 78%) und Sauerstoff (ca. 21%) sowie Spurengasen. Außerdem enthält sie Staub sowie Wasser, das sie aus der Verdunstung der Meere, Seen und Flüsse aufnimmt und bei Überschreitung des Sättigungsgrades als Niederschlag an die Erde zurück gibt.
Gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist Luftverunreinigung eine Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft, insbesondere durch Rauch, Ruß, Staub, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe. Von besonderer Schädlichkeit sind dabei erhöhte Ozonwerte (Smog) und Schwefeldioxidkonzentrationen (saurer Regen).
In den meisten Industrieländern ist die lokale Luftverschmutzung aufgrund von gesetzlichen Vorgaben zur Luftreinhaltung in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen. Gleichzeitig hat jedoch der Ausstoß von Treibhausgasen wie Kohlendioxid weiter zugenommen.
Die gesetzlichen Grundlagen der Luftreinhaltung sind im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt. Die konkrete technische Ausführung des Gesetzes findet sich in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft). In der TA Luft sind Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft (Immissionen) und Grenzwerte für den Schadstoffausstoß von luftverunreinigenden Anlagen (Emissionen) festgelegt.
Bei Fragen zur Luftreinhaltung wenden Sie sich an die Abteilung Umwelt.