Wirtschaftliche Hilfen

Wirtschaftliche Hilfen werden für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige gewährt, die außerhalb ihres Elternhauses (z.B. in Familienpflege, Heimen, Tagheimgruppen) leben. Die Kosten der notwendigen Erziehungshilfen werden übernommen, soweit ihnen und ihren Eltern die Aufbringung der Mittel aus ihrem Einkommen und Vermögen nicht zuzumuten ist. Im wesentlichen umfasst dies folgende Leistungen:

  • Finanzielle Förderung der Tagespflege
  • Zahlung von Pflegegeld an Pflegeeltern für Vollzeitpflege
  • Übernahme von Heimkosten
  • Kostenübernahme für Eingliederungshilfen
  • Übernahme von Kosten für Tageseinrichtungen
  • Übernahme von Kosten einer Inobhutnahme