Informationen zur Veröffentlichung der Prüfberichte

FQA - Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (Heimaufsicht) – Veröffentlichung der Prüfberichte

Aufgabe der FQA:
Aufgabe der FQA nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG ) ist es, darauf hinzuwirken, dass die Interessen und Bedürfnisse der alten, behinderten und pflegebedürftigen Menschen erkannt, beachtet und geschützt werden. Neben Beratungs- und Informationsaufgaben z. B. gegenüber den Bewohner/innen sowie den Einrichtungen und deren Trägern haben die FQA die Möglichkeit beim Vorliegen von Mängeln Anordnungen zu erlassen. Die FQA gehen bei stationären Einrichtungen nach dem Prüfleitfaden für stationäre Einrichtungen der Pflege und Behindertenhilfe vor.
Die FQA erstellt nach jeder Prüfung einen Prüfbericht. Der Prüfbericht muss veröffentlicht werden.

Wichtiger Hinweis:
Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden. Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft werde.

Die Prüfberichte können Ihnen bei der Suche nach einem Einrichtungsplatz helfen. Sie ersetzen jedoch nicht das persönliche Urteil, das sich jeder Interessierte durch einen Besuch in der Einrichtung selbst bilden muss.
Um ein umfassendes Bild über alle in der Einrichtung vorhandenen Angebote zu erhalten, wird auf den jeweiligen Internetauftritt der Einrichtung verwiesen.

Prüfbericht:
Der Prüfbericht ist eine Beschreibung der am Tag der Einrichtungsbegehung durch die FQA geprüften Schwerpunkte/Qualitätsbereiche. Die Prüfung erfolgt im Rahmen von Stichproben, daher erfolgt auch keine abschließende Gesamtbenotung der jeweiligen Einrichtung. Die FQA prüft nur die Einhaltung von Mindeststandards. Die dabei festgestellten Ergebnisse der FQA über die Anforderungen des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes stellen eine Momentaufnahme dar. Die Einrichtung wird zu den Feststellungen des Prüfberichts angehört und hat die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Informationen zur Einrichtung im Prüfbericht:
Im Prüfbericht werden die am Tag der Einrichtungsbegehung durch die FQA festgestellten positiven Aspekte und allgemeine Informationen ebenso wie die Qualitätsentwicklung und gegebenenfalls die Qualitätsempfehlungen präsentiert. Die FQA kann nur für die am Einrichtungstag geprüften Qualitätsbereiche eine Aussage treffen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.

Mängel der Einrichtung im Prüfbericht:
Im Prüfbericht erfolgt die Darstellung von erstmaligen, wiederholt festgestellten und erheblichen Mängeln getrennt voneinander. Die Differenzierung nach Art der Mängel und den damit verbundenen Maßnahmen (Beratung/Anordnung) entspricht dem gesetzlichen Prüfauftrag der FQA. Es ist darauf hinzuweisen, dass die FQA nur für die am Einrichtungstag geprüften Qualitätsbereiche eine Aussage treffen kann, da nur punktuell geprüft wird.