Freiheit der Wissenschaft
Bei allem Respekt vor der grundgesetzlich verankerten Freiheit von Wissenschaft und Forschung sieht sich der Archivar einer Reihe von Bestimmungen verpflichtet, die über das, was oft unzutreffend mit "Datenschutz" bezeichnet wird, weit hinausgehen. Die Fülle rechtlicher Regelungen darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß ein großer Teil des Archivgutes völlig problemlos benützt werden kann.
Berechtigung
Das Archivgut des Stadtarchivs Kaufbeuren steht juristischen oder natürlichen Personen (also auch Privatpersonen!) ebenso zur Verfügung wie Behörden, Gerichten und sonstigen öffentlichen Stellen. Minderjährige können zur Benützung zugelassen werden. Ein berechtigtes Interesse an der Benützung muß erkennbar sein. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Benützung zu amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Zwecken erfolgt.
Antrag
Der Antrag auf Benützung erfolgt formlos durch persönliches Erscheinen, durch schriftliche oder mündliche Anfrage.
Archivalieneinsicht Die Benützung des Stadtarchivs ist gebührenfrei. Die Vorlage von Archivalien erfolgt nur im Benützerraum des Stadtarchivs nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die Ausleihe von Archivalien ist nicht möglich.
Bibliothek des Archivs Die Bibliothek des Archivs soll für die tägliche Arbeit der Beschäftigten und der Benützer(innen) zur Verfügung stehen. Sie wird daher als Präsenzbibliothek geführt. Eine Ausleihe ist nicht möglich.
Schutzfristen und Beschränkungen
In der Regel bleibt Archivgut für die Dauer von 30 Jahren seit seiner Entstehung von der Benützung ausgeschlossen. Für personenbezogenes Archivgut und Archivgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, gelten andere Schutzfristen. Einer Schutzfrist unterliegen nicht diejenigen Unterlagen, die bereits bei ihrer Entstehung zur Veröffentlichung bestimmt waren (z.B. Zeitungen, Zeitungsausschnitte, Gesetzblätter, große Teile der Sammlungsbestände etc.). Neben rechtlichen Benützungsbeschränkungen können weitere Gründe wie z.B. der schlechte konservatorische Zustand gegen eine Vorlage des Originals sprechen.
Voraussetzungen
Die einzigen Voraussetzungen, die ein(e) Archivbenützer(in) mitbringen sollte, sind Kombinationsgabe und Ausdauer, wenn es darum geht, historische Vorgänge aus Einzelinformationen wie Mosaiksteinchen zusammenzusetzen. Kenntnisse in Schriftkunde sind natürlich von Vorteil, mit einiger Geduld kann sie/er diese jedoch auch im Lesesaal des Archivs erwerben. Und wenn sie/er wirklich einmal nicht mehr weiterweiß, kann sie/er sich an das Archivpersonal wenden, das ihm nach Kräften zur Seite stehen wird. Berührungsängste mit dem Archiv sind jedenfalls völlig unangebracht.