Begründung einer Lebensparterschaft

Nun ist es auch in Bayern so weit. Ab 01.08.2009 dürfen gleichgeschlechtliche Paare im Standesamt ihre Lebenspartnerschaft begründen.

Informationen über vorzulegende Unterlagen und Hochzeitstermine entnehmen Sie bitte der Seite „Heiraten“, da für die Begründung der Lebenspartnerschaft im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie bei der Eheschließung gelten.

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser historischer Trauungssaal während der allgemeinen Eheschließungszeiten für die Begründung der Lebenspartnerschaft zur Verfügung.

Sollten Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft lieber beim Notar erklären wollen, dann ist dies weiterhin in Bayern möglich. Die Anmeldung muss aber zunächst beim Standesamt erfolgen.

Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt Kaufbeuren unter der Telefonnummer 0 83 41 – 437-340, Herr Müller oder auf der Homepage des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland (www.lsvd.de).