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Die Duldung ist eine "vorübergehende Aussetzung der Abschiebung" von ausreisepflichtigen Ausländern sowie ehemaligen Asylbewerbern und stellt damit keinen Aufenthaltstitel dar. Die Ausländerbehörde stellt Duldungen aus.
Die Duldung beinhaltet keine Arbeitserlaubnis, was reguläre Lohnarbeit oder Selbständigkeit ausschließt. Es kann aber ein nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Die Duldung erlischt mit Ausreise des Ausländers.
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Aufenthaltstitel (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Familiennachzug)
Aufenthaltsrechtliche Nebenbestimmungen (Änderung)
Aufenthaltskarte für EU- und EWR-Bürger sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Niederlassungserlaubnis
Beschäftigungserlaubnis (bei Aufenthaltsgestattung / Duldung)
Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht Raum 101N Telefon:08341/437-448 Telefax:08341/437-654 E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo8 - 16:00 Uhr Di - FrVorsprache nur mit Online-Terminvereinbarung möglich / Consultation only after prior appointment AchtungAb dem 12.08.2024 sind Vorsprachen Montag bis Freitag nur mit Online-Terminvereinbarung möglich AttentionFrom August 12, 2024 consultations are only possible Monday to Friday by making an appointment online. Terminvereinbarung Online
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