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Grundsätzlich anspruchsberechtigt sind Schüler an öffentlichen oder an staatlich anerkannten privaten:
Voraussetzungen:
Beförderungsmittel:
Bitte beachten Sie: Wenn Sie ohne anerkennungsfähigen Grund mit dem Kfz zur Schule fahren, können auch keine fiktiven Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet werden!
Fristen:
Erforderliche Unterlagen:
Rechtsgrundlagen: Schulwegkostenfreiheitsgesetz; Schülerbeförderungsverordnung
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Bestätigung der Praktikumszeiten
Antrag auf Fahrtkostenerstattung ÖPNV
Beiblatt Fahrgemeinschaft
PKW Erstattung
PKW Anerkennung
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