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Die Abfallverzeichnisverordnung unterscheidet zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen. Kleinmengen gefährlicher Abfälle aus Haushalten und Kleingewerbe unterliegen bis zur Übergabe an kommunale Sammelstellen nicht der Nachweispflicht.
Im privaten wie beruflichen Umfeld können verschiedene problematische Abfallstoffe anfallen.
Eine Übersicht mit Hinweisen zur Entsorgung einzelner Abfallarten erhalten Sie auf den Seiten des Abfallratgebers Bayern und der Entsorgungsabteilung der Stadt Kaufbeuren.
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Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS-521
Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS-519
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Abfallratgeber Bayern
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