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Donnerstag, 1. Februar 2024

Stellungnahme zu den Baumfällungen in der Heinzelmannstraße

Am Freitag, 26.01 und Samstag 27.01. wurden mehrere stadtbildprägende Bäume auf dem Gelände des Kaufbeurer Postareals gefällt. Aufgrund zahlreicher Nachfragen aus dem Kaufbeurer Stadtrat, der örtlichen Medien und aus der Bürgerschaft nimmt die Stadtverwaltung Kaufbeuren dazu wie folgt Stellung:

Es handelte sich um eine Baumgruppe von sechs Bäumen (Esche, Ulme, zwei Bergahorn, Spitzahorn und Mehlbeere) an der Bismarckstraße und Heinzelmannstraße von bis zu 27m Höhe. Ein Gutachten aus dem Mai 2023 attestierte fast allen Bäumen eine gute Vitalität. Bei den starken Schneefällen Ende des letzten Jahres sowie den häufigen Stürmen wurden die Bäume teilweise gut sichtbar in Mitleidenschaft gezogen. Es brachen etliche Äste ab und lagen auf dem Gehweg bzw. verfingen sich in den Baumkronen.

Der städtische Bauhof forderte daraufhin die Hausverwaltung auf, die Äste zu entfernen. Der Eigentümer legte der städtischen Umweltabteilung im Dezember 2023 eine Baumprüfung eines anderen Gutachters vor. In dieser neuerlichen Beurteilung wurden zwei der sechs Bäume als nicht mehr standsicher eingeschätzt und deren Fällung aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Der Kaufbeurer Stadtrat hat am 23. Januar 2024 beschlossen, für das Gelände einen Bebauungsplan aufzustellen, der ein neues Wohnquartier vorsieht. Aufgrund der besonderen Bedeutung für das Ortsbild sowie für die Klimaanpassung war es ein wesentliches Planungsziel, die wertvollen Baumbestände zu erhalten. Ausweislich der Planungsunterlagen und Visualisierungen sollten diese in die Neukonzeption integriert werden. Die beabsichtigte Fällung war den Mitgliedern des Stadtrates und den Führungskräften der Stadt zu diesem Zeitpunkt leider nicht bekannt.

Die städtische Umweltabteilung teilte den Eigentümern im vergangenen Jahr mit, dass Belange des Artenschutzes zu beachten und Ersatzpflanzungen vorzunehmen sind, sollte eine Fällung der nicht mehr verkehrssicheren Bäume erfolgen. Dass die Fällung alle Bäume gleichermaßen betrifft war der Stadtverwaltung nicht bekannt.

Die Straßenverkehrsbehörde genehmigte die Sperrung der Straße, da bei Gefahr für Leib und Leben andere Belange korrekterweise zurückstehen müssen. Das Naturschutzgesetz sieht ein Verfahren (Zustimmung oder Ablehnung) nur innerhalb der Sperrfrist 1. März bis 30. September vor. Außerhalb dieses Zeitraumes müssen auch Verbotstatbestände bei Baumfällungen beachtet werden, wie beispielsweise geschützte Biotope. Eine artenschutzrechtliche Prüfung obliegt ebenfalls ganzjährig den Eigentümern.

Insgesamt ist es bedauerlich, dass im Vorfeld der Fällung keine gezielte Öffentlichkeitsarbeit über die anstehenden Arbeiten erfolgte.