Donnerstag, 6. Februar 2025
Informationen zu den Haushaltsberatungen 2025
Nach intensiven Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 hat der Verwaltungsausschuss die Eckpunkte für einen Haushaltsplanentwurf festgelegt und dem Stadtrat geschlossen die Annahme der Maßnahmen im Rahmen eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes empfohlen.
Die Haushaltssituation der Stadt Kaufbeuren ist insbesondere geprägt durch externe Einflüsse, die außerordentlich belastend sind und nahezu alle Städte und Gemeinden treffen. Die anhaltende Rezession führt zu einer Stagnation, teilweise auch zu einem Rückgang der Bundesweiten Steuereinnahmen und die weiterhin hohe Inflationsrate zu Preissteigerungen in nahezu allen Bereichen. Die Krankenhausdefizite explodieren aufgrund ungenügender Kostenerstattungen des Bundes in ganz Deutschland. Die Verluste sind zur Sicherung der wohnortnahen Krankenhausstruktur überwiegend von den Landkreisen und kreisfreien Städten zu tragen. Schlussendlich steigen die Sozialausgaben der Bezirke in einem noch nie dagewesenen Ausmaß und führen zu stark steigenden Umlagebelastungen, auch für die Stadt Kaufbeuren.
Bayern- und Deutschlandweit befinden sich die Kommunen angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung in einer bedrohlichen Schieflage.
In dieser besonderen Zeit gilt es, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Kaufbeuren zu sichern. Aufgrund der unterdurchschnittlichen Steuerkraft hat der Freistaat der Stadt Kaufbeuren zusätzliche Finanzmittel in Form von Stabilisierungshilfen in Aussicht gestellt. Um diese überaus wichtigen Zuweisungen zu erhalten, muss eine geeignete Konsolidierungsstrategie nach dem sogenannten 10-Punkte-Katalog des Finanzministeriums erarbeitet und umgesetzt werden. Alle Maßnahmen haben das Ziel, nach der Konsolidierungsphase besser aufgestellt in die Zukunft zu gehen.
Oberbürgermeister Stefan Bosse ist trotz der aktuellen Herausforderungen nach den Beratungen zuversichtlich: „Die beschlossenen Maßnahmen sind genauso wichtig wie unabwendbar, um Kaufbeuren für die Zukunft gut aufzustellen. Ich bin überzeugt, dass wir mit diesen Maßnahmen und den damit zusammenhängenden Hilfen des Freistaats Bayern unsere finanzielle Handlungsfähigkeit sichern und wieder deutlich ausbauen können. Wir müssen jetzt gemeinsam durch dieses Nadelöhr, um die Weichen für die kommenden Jahre zu stellen. Alle Städte und Gemeinden sind aktuell mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Ich bin mir sicher, dass wir auf einem guten Weg sind, diese Herausforderungen zu meistern, ohne die überaus wichtigen gesellschaftlichen Strukturen zu gefährden. Ich bedanke mich beim Stadtrat und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung für die gemeinsame Erarbeitung des Konsolidierungskonzeptes. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger um ihr Verständnis in der aktuellen Lage. In diesem Zusammenhang erhielt ich bereits kurze Zeit nach der Berichterstattung ein besonders bewegendes und erfreuliches Zeichen. Eine großzügige Kaufbeurer Bürgerin hat für das Jahr 2025 die Kosten für den Blumenschmuck am Rathaus übernommen.“
Auch auf der Einnahmenseite werden der Stadt Kaufbeuren, um die Stabilisierungshilfen in Höhe von 3,5 Millionen Euro erhalten zu können, eindeutige und nicht verhandelbare Bedingungen gestellt. So müssen die Hebesätze für die Gewerbe- sowie Grundsteuer A und B mindestens (+ 10 %-Punkte) mit dem Durchschnitt der kreisfreien Städte festgesetzt werden. Dies bedingt eine weitere geringfügige Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 365 v. H. und eine Neufestlegung des Hebesatzes für die Grundsteuer A auf 335 v. H.
Die Zuweisung von Stabilisierungshilfen ist für die Stadt Kaufbeuren von außerordentlich großer Bedeutung. So kann die Stadt vom Freistaat Bayern in den ersten 3 Jahren hohe Beträge zur Schuldentilgung erwarten, um wieder mehr finanzielle Handlungsspielräume zu erlangen. Ab dem 4. Jahr können bei nachgewiesenem Konsolidierungswillen, Investitionshilfen erfolgen, die wesentlich bei der Finanzierung erforderlicher Investitionen unterstützen. Damit kann ein Investitionsstau vermieden oder abgebaut werden.
Zu den Konsolidierungsmaßnahmen zählen
- Einsparungen und Streichungen bei freiwilligen Leistungen wie beispielsweise, die Auflösung des Quartiersmanagements Neugablonz, die Einschränkung von freiwilligen Zuschüssen und die Verringerung der Defizite bei der Stadtbücherei, dem Eisstadion oder der Ludwig-Hahn-Sing und Musikschule.
- Reduzierung bei den Investitionen, beispielsweise im Straßenbau, den geplanten Baumaßnahmen oder Fahrzeugbeschaffungen.
- konsequente Kürzungen oder Einschränkungen im gesamten Aufwandsbereich des städtischen Haushaltes, wie beispielsweise pauschale Kürzungen im Bereich der Sach- und Dienstleistungen und Beschränkung des Anstiegs bei den Personalausgaben.
Verzichtet wurde ausdrücklich und einvernehmlich auf eine weitere Erhöhung der Nutzungsgebühren für städtische Einrichtungen, soweit diese bereits im letzten Jahr von einer Gebührenerhöhung betroffen waren. Ebenso wurde keine pauschale Kürzung von Vereinszuschüssen vorgenommen. Mit dem Belassen der finanziellen Unterstützung für die Kaufbeurer Vereinsarbeit setzt der Stadtrat, selbst in Zeiten knapper Kassen, ein Zeichen des Respekts vor bürgerschaftlichen Engagement und deren vielfältigen Aktivitäten, u.a. im sportlichen, kulturellen Bereich und der Nachwuchsförderung.
Die in den Haushaltsberatungen teilweise bereits beschlossenen und an den Stadtrat empfohlenen Konsolidierungsmaßnahmen sorgen für eine finanzielle Verbesserung von insgesamt rund zwei Millionen Euro pro Jahr.
Der städtische Finanzreferent Markus Pferner erklärt: „Ein nachhaltiges und sinnvolles Konsolidierungskonzept kann nur gemeinsam mit dem Stadtrat erarbeitet und umgesetzt werden. Die Rahmenbedingungen sind aktuell außerordentlich bedrohlich für die finanzielle Handlungsfähigkeit und ganz überwiegend nicht von der Stadt Kaufbeuren zu beeinflussen. Der Erhalt der finanziellen Handlungsfähigkeit ist eine gemeinschaftliche Aufgabe.“
Nach den Beratungen steht fest, dass der städtische Ergebnishaushalt in diesem Jahr nach aktuellem Stand rund 195 Millionen Euro betragen wird. Die beschlossenen Investitionen belaufen sich im Jahr 2025 auf rund 58 Millionen Euro. Hiermit werden trotz des Konsolidierungszwangs eine ganze Reihe von Baumaßnahmen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die städtische Infrastruktur verwirklicht.
Personalreferent Andreas Bauer ist es auch wichtig zu betonen, dass Bund und Länder zusätzliche Aufgaben an die Kommunen übertragen haben. „Für diese vielfältigen Aufgaben brauchen wir qualifiziertes Personal. Trotz des deutlich höheren Bedarfs haben wir uns auf eine minimale Aufstockung von insgesamt rd. 7,5 Stellen geeinigt. Diese Ausweitung von 0,8 % des Stellenplans ist notwendig, um ein verantwortliches Arbeiten für die Bürgerinnen und Bürger gewährleisten zu können.“
Alle Konsolidierungsmaßnahmen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025, die weiteren Vorschläge sowie die Bedingungen für den Erhalt von Stabilisierungshilfen werden in einem Haushaltskonsolidierungskonzept zusammengefasst, das dem Stadtrat am 25. Februar vorgestellt und zur Abstimmung vorgelegt werden soll.
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