Donnerstag, 22. Mai 2025
Aktuelle Hinweise zur Nutzung der Biotonne
Seit dem 01. Mai 2025 gelten neue staatliche Regeln, nach denen im Biomüll Kunststoffe nicht mehr als ein Prozent des Gewichts ausmachen dürfen.
Zum Beispiel sind Kunststoffbeutel aller Art in der Biotonne verboten. Dies gilt auch für die sogenannten kompostierbaren Plastikbeutel.
Was darf alles in die Biotonne?
- Kaffeefilter und Teebeutel
- Schnittblumen
- Topfpflanzen ohne Topf
- organische Küchenabfälle
- Speisereste
- Fleisch und Fischabfälle
- Eierschalen
- Obst- und Gemüseabfälle
„Diese Abfälle können in ein Stück Küchenkrepp oder ein Stück Zeitungpapier eingeschlagen werden, um Feuchtigkeit aufzusaugen und einer Madenbildung in den Sommermonaten oder einem Einfrieren in den Wintermonaten vorzubeugen“, so Hubert Bufler, Abfallberater der Stadt.
Fremdstoffe wie Glas oder Steine gehören nicht in die Biomülltonne. Wenn bei Kontrollen Fehl-Einwürfe festgestellt werden, kann das Folgen haben: Die betroffenen Tonnen werden vorerst nicht abgeholt, bis der Abfall richtig nachsortiert wurde. Die Stadt weist darauf hin, dass auch Bußgelder verhängt werden können.
„Aus Bioabfällen wird hochwertiger Dünger und Bodenverbesserer produziert, daher ist es notwendig, dass dieser möglichst sortenrein ist. Nur so können wir die Umwelt langfristig von Plastik freihalten“, stellt Bufler fest.
Die Stadt Kaufbeuren bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.
Bei Fragen zu diesem Thema steht die Abfallberatung der Stadt Kaufbeuren gerne zur Verfügung. Den Kontakt finden Sie hier auf der rechten Seite.
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