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Montag, 29. September 2025

Vorübergehende Beeinträchtigung Ihrer Trinkwasserqualität - Abkochgebot

im Rahmen der regelmäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde festgestellt, dass in einem Teilbereich der Stadt Kaufbeuren eine mikrobiologische Verunreinigung im Trinkwasser in geringem Maße gegenüber den Grenzwerten vorhanden ist. In der genommenen Probe wurde der Grenzwert von Enterokokken um fünf koloniebildende Einheiten pro 100ml überschritten. Aus diesem Grund wurde heute am 29.09.2025 durch das Gesundheitsamt am Landratsamt Ostallgäu eine Abkochanordnung für die Stadt Kaufbeuren, die Gemeinde Pforzen, die Gemeinde Rieden/Zellerberg und die Gemeinde Friesenried erlassen.

Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen wir in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits umfangreiche Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.

Um Gefahren für Ihre Gesundheit auszuschließen, bitten wir Sie, das Wasser vorsorglich abzukochen, sofern Sie es zum Trinken, Kochen oder zur Zubereitung von Speisen oder Getränken verwenden. Nähere Informationen zum Abkochen von Trinkwasser finden Sie hier weiter unten.

Sobald die Trinkwasserqualität wiederhergestellt ist, werden Sie hiervon informiert.

Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Das Leitungswasser muss bis auf weiteres abgekocht werden.

Hierbei sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Abgekochtes Wasser ist zum Waschen von Obst, Salaten, Gemüse und dergleichen zu verwenden, die in rohem Zustand verzehrt werden.
  • Auch sonstige Lebensmittel, die nicht durchgekocht werden, dürfen nur mit abgekochtem Wasser zubereitet werden.
  • Ebenso muss das Wasser zur Herstellung und Zubereitung von Lebensmitteln abgekocht werden, falls anschließend keine ausreichende Erhitzung stattfindet.
  • Wasser zum Zähneputzen sollte ebenfalls abgekocht sein.
  • Beim Baden und Duschen (auch von Säuglingen) besteht nur ein sehr geringes Restrisiko. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass kein Wasser geschluckt wird. Beim Spülen von Hand ist das Infektionsrisiko sehr gering. Jedoch sollte auch hier vorsichtshalber das Wasser abgekocht werden.
  • In landwirtschaftlichen Betrieben, die das Wasser zur Reinigung von Milchgeschirr usw. verwenden, ist das Wasser ebenfalls nur abgekocht zu verwenden.
  • Ebenso ist das Wasser für Lebensmittelbetriebe, das zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln dient abzukochen.
  • Auch zur Reinigung von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen, darf nur abgekochtes Wasser verwendet werden.

Zur Desinfektion des Leitungswassers empfiehlt es sich, das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen zu lassen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

 

Leitungswasser kann dagegen ohne Vorbehandlung für folgende Zwecke verwendet werden:

  • Kaffeemaschinen
  • Geschirrspülmaschinen
  • Waschmaschinen

An allen öffentlich zugänglichen Zapfstellen und Wasserentnahmestellen sind Hinweisschilder mit der Aufschrift „kein Trinkwasser“, „Nur abgekocht zu verwenden“ oder mit einem entsprechenden Symbol gut sichtbar anzubringen.

Nach Aufhebung der Abkochanordnung erhalten Sie eine erneute Mitteilung.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Städtisches Wasserwerk Kaufbeuren

Telefon: 08341 437-500