Donnerstag, 18. Dezember 2025
Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen
Die Stadt Kaufbeuren weist gemäß der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung darauf hin, dass aus Brandschutzgründen an Silvester und am Neujahrstag das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II im gesamten Altstadtbereich untersagt ist. Unter diese Kategorie fällt Kleinfeuerwerk, wie beispielsweise Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien. Die Allgemeinverfügung finden Sie rechts zum Download.
Die Stadt Kaufbeuren bittet auch in diesem Jahr darum, die Beeinträchtigung von Mensch, Tier und Natur möglichst gering zu halten. Wer pyrotechnische Gegenstände abbrennt und abschießt, sollte insbesondere auch wegen des entstehenden Lärms Rücksicht auf seine unmittelbare Umgebung sowie auf Anwohnerinnen und Anwohner nehmen. Dies gilt vor allem für Wohngebiete wie den Kronenberg, wo es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Beschwerden gekommen ist. Ebenso bitten wir auf Tierbestände wie am Pferdehof am Schönblick Rücksicht zu nehmen. Der starke Lärm und die Lichtblitze bedeuten für Tiere erheblichen Stress. Zudem können herabfallende Feuerwerkskörper Bäume, Sträucher und andere Grünflächen beschädigen oder Brände verursachen.
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