Artikel Archiv

Mittwoch, 21. Januar 2026

Online-Dienste im Bürgerbüro und in der Zulassungsstelle

Die Stadt Kaufbeuren hat auch im Bürgerservice und in der Zulassungsstelle im vergangenen Jahr weitere Schritte hin zur digitalen Stadtverwaltung unternommen.

 

Online-Dienste des Bürgerbüros

Das Bürgerbüro wird bei der Digitalisierung in Teilbereichen vom Bundes- und Landesgesetzgeber begleitet. Dabei ist es jedoch teilweise auf die gesetzlichen und technischen Änderungen angewiesen, bis neue Online-Dienste angeboten werden können. Die Online-Dienste werden als sogenannte EfA-Dienste („Einer für Alle“) zunächst von einer Behörde getestet und nach einem erfolgreichen Testverfahren an alle weiteren Behörden zur Nutzung freigegeben. In dem Zusammenhang konnte das Bürgerbüro in Kaufbeuren 2025 die Online-Wohnsitzmeldung und das Online-Fundbüro einführen. Die Bürgerinnen und Bürger können bequem von zu Hause die Online-Dienste nutzen und ihre Behördengänge erledigen.

Für die Online-Wohnsitzmeldung innerhalb Deutschlands ist zur Sicherheit noch die Online-Ausweisfunktion vorgeschaltet. Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises beziehungsweise des elektronischen Aufenthaltstitels und der zugehörigen PIN können sich die Meldepflichtigen sicher im Internet ausweisen und identifizieren. Dazu müssen sich die Betroffenen dann nur noch die „AusweisApp“ auf ihren NFC-fähigen Mobiltelefonen herunterladen. Im weiteren Verlauf des Online-Dienstes erhalten die Meldepflichtigen online ihre Meldebescheinigung und können daraufhin die Änderung der Adresse im Chip des Personalausweises und die Anforderung des Adressaufklebers veranlassen.

Mit der Einführung des neuen Online-Fundbüros haben Bürgerinnen und Bürger nun die Möglichkeit, zielgerichtet und selbstständig auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren nach verlorengegangenen Gegenständen zu suchen und daraufhin im Einzelfall auch eine Verlustmeldung an das Bürgerbüro schicken. Damit entfallen Anrufe oder Vorsprachen im Bürgerbüro. Finder müssen mit den gefundenen Gegenständen nach wie vor ins Bürgerbüro kommen und die Fundsache persönlich abgeben, weil hier die gesetzlich vorgeschriebene Ablieferungspflicht besteht.

Ebenfalls neu hinzu kam im vergangenen Jahr der Online-Dienst für Hundehalterinnen und Hundehalter. Alle Anmeldungen und Abmeldungen zur Hundesteuer können inzwischen über die Online-Formulare auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren eingereicht und entsprechende Nachweise hochgeladen werden. In wenigen Schritten können die Meldungen für Hunde von zu Hause oder von unterwegs eingereicht werden.

Neben den neuen Online-Diensten kann das Bürgerbüro inzwischen auch eine Reihe von weiteren Dienstleistungen digital anbieten. Dazu zählen zum Beispiel die Antragstellung für die Übermittlungssperren, die kostenfreie Meldebescheinigung, Online-Anträge für Führungszeugnisse, Melderegisterauskünfte, Wohnsitz-Abmeldungen, Parkausweise für Bewohner oder Schwerbehinderte und aus aktuellem Anlass – wegen der bevorstehenden Kommunalwahl – auch der Briefwahlantrag.

 

Online-Dienste der Zulassungsstelle

Im Bereich Zulassungswesen ist inzwischen das gesamte Standard-Zulassungsverfahren (i-Kfz) online möglich – von der Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge, über die Umschreibung bei Halterwechsel oder Wohnsitzwechsel, die Wiederzulassung eines abgemeldeten Fahrzeugs bis hin zur Abmeldung von Fahrzeugen. Zur Nutzung der Online-Zulassungsvorgänge ist eine Identifizierung notwendig, für Privatpersonen über die „BayernID“ oder „BundID“ und für juristische Personen über das „Mein Unternehmenskonto“. Bei der Abmeldung von Fahrzeugen ist keine Identifizierung des Antragstellers notwendig.

Im Jahr 2025 knackte die Zulassungsstelle Kaufbeuren die Marke von 1.000 digitalen Zulassungsvorgängen. Dies zeigt, dass die digitalen Angebote rund um das Kfz-Zulassungswesen immer mehr von Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden.

Neben den Zulassungsvorgängen im Rahmen von i-Kfz bietet die Zulassungsstelle Kaufbeuren weitere Online-Dienste an. Bei der Wunschkennzeichenreservierung können sich Bürgerinnen und Bürger vorab ihr Wunschkennzeichen für die Kfz-Zulassung aussuchen und reservieren. Über die Bankbriefauskunft können Bürgerinnen und Bürger prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zu ihrem finanzierten oder geleasten Fahrzeug bereits bei der Zulassungsstelle Kaufbeuren vorliegt, nachdem sie das Dokument beim Autohaus beziehungsweise bei der Finanzierungs- oder Leasingbank angefordert haben.

 

Selbstverständlich steht die Abteilung Bürgerservice den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin persönlich für ihre Anliegen zur Verfügung. Für eine zügige Bearbeitung ohne Wartezeiten ist auch eine Online-Terminvereinbarung möglich. Dabei erhalten Bürgerinnen und Bürger alle erforderlichen Informationen und Vordrucke für den bevorstehenden Behördengang.

 

Alle digitalen Dienste finden Sie auf der Homepage der Stadt Kaufbeuren unter www.kaufbeuren.de >> Bürgerservice >> Rathaus Digital >> Online Services oder Online-Terminvereinbarung.