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Freitag, 24. Juli 2026

BayKiBiG-Reform macht Anpassung der Elternbeiträge ab 01.01.2027 erforderlich

Mit dem geplanten Inkrafttreten zum 01. Januar 2027 und eines entsprechenden Beschlusses des Stadtrats wird auch die Stadt Kaufbeuren die daraus entstehenden Änderungen umsetzen. Über die geplanten Neuerungen informierte das zuständige Familienreferat der Stadt Kaufbeuren den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 23. Juli 2026 ausführlich.
Ziel der Gesetzesnovelle ist es, die staatliche Förderung der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die bestehenden Förderstrukturen zu vereinfachen. Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Erhöhung des sogenannten Qualitätsbonus. Dieser soll künftig direkt in die Finanzierung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen fließen. Zu den laufenden Kosten einer Kita zählen für die Träger neben den tariflichen Personalkosten auch Sach- und Unterhaltskosten.
Die Träger – darunter auch die Stadt Kaufbeuren – waren noch nie in der Lage, eine Kindertageseinrichtung kostendeckend zu betreiben. In den letzten Jahren sind die Defizite massiv gestiegen. Die Stadt Kaufbeuren hat in den letzten 5 Jahren in einer enormen Kraftanstrengung gemeinsam mit lokalen Trägern 331 neue Krippen- und Kindergartenplätze geschaffen.

Das ist ein gesamt gesellschaftlicher, unverzichtbarer Beitrag für den Zugang zu Bildung, Betreuung, Teilhabe und Familienfreundlichkeit.  
Gleichzeitig konnten die gesetzlichen Bundes- und Landesmittel sowie die kommunalen Anteile die ständig wachsenden Ausgaben im Kitabereich nicht mehr kompensieren. Davon sind neben den städtischen Einrichtungen alle frei gemeinnützigen Betriebsträger in Kaufbeuren in erheblichem Umfang betroffen.

Ab dem 01.01.2027 ist nun die Überführung des bisherigen staatlichen Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100 Euro monatlich für Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt in den staatlichen Förderanteil geplant. Die hierfür bislang bereitgestellten Mittel sollen künftig in einen erhöhten Qualitätsbonus für die Kindertageseinrichtungen fließen. Ziel des Freistaats ist es, die staatliche Betriebskostenförderung zu stärken und damit die Qualität in den Einrichtungen weiter auszubauen. Dieser Entschluss wird von allen Verbänden und Trägern ausdrücklich begrüßt und befürwortet.

Gleichzeitig bedeutet diese Neuausrichtung, dass der bislang vom Freistaat gewährte Elternbeitragszuschuss künftig nicht mehr an die Familien weitergegeben werden kann. Eine Übernahme dieses Zuschusses durch die Stadt Kaufbeuren ist aufgrund der stark angespannten Haushaltslage nicht möglich. Zudem handelt es sich hierbei um eine freiwillige kommunale Leistung, deren Finanzierung mit den Vorgaben für den Erhalt von Stabilisierungshilfen, die die Stadt Kaufbeuren aktuell bezieht, nicht vereinbar wäre.

Die vorgesehenen Änderungen sind daher eine unmittelbare Folge der gesetzlichen Neuregelung und der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen. Trotz der vorgesehenen Verbesserungen bei der staatlichen Förderung werden die steigenden Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen auch künftig nicht vollständig ausgeglichen. Über die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sowie die daraus resultierenden Anpassungen der Elternbeiträge wird der Stadtrat im Herbst beraten und entscheiden. Bis zu einer Beschlussfassung gelten die bisherigen Regelungen unverändert.

Für Familien, die auf Grund ihrer eigenen Einkünfte, die Beträge nicht bzw. nur teilweise zahlen können, besteht immer die Möglichkeit der wirtschaftlichen Kinder- und Jugendhilfe (Antragstellung auf Gebührenübernahme sowohl für die monatlichen Beiträge als auch für die Essenkosten).  Die betroffenen Eltern werden rechtzeitig und persönlich über die eintretenden Änderungen informiert.

Oberbürgermeister Stefan Bosse resümiert:
„Die Reform des BayKiBiG verfolgt das zentrale Ziel, unsere Kinderbetreuung weiterhin zuverlässig und familienfreundlich sicherzustellen und das Kitasystem zu stützen. Die Stadt Kaufbeuren subventionierte im vergangenen Jahr jeden Kita-Platz mit durchschnittlich rund 8000,- Euro. Vor dem Hintergrund unserer Haushaltskonsolidierung und der Vorgaben im Zusammenhang mit den Stabilisierungshilfen besteht für Kaufbeuren keine Möglichkeit, den bisher weitergeleiteten staatlichen Elternbeitragszuschuss aus eigenen Mitteln dauerhaft zu ersetzen. Mir ist bewusst, dass diese Regelung für die Eltern mit einem Kind oder mehreren Kindern im Kindergarten ab 2027 eine Mehrbelastung darstellt. Wir treffen diese Entscheidung nicht leichtfertig, denn soziale Verträglichkeit von Gebühren sind für uns immer Handlungsmaxime. Leider gibt es keine verantwortbare Alternative, wenn wir die Qualität und die Angebote unserer städtischen Kitas dauerhaft gewährleisten wollen.“