Montag, 10. August 2026
Im Zuge der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft stellt die Stadt Kaufbeuren die Biomüllentsorgung ab Sommer 2026 neu auf.
Gemäß geltender Satzung sind grundsätzlich öffentliche Biomülltonnen (grün) vorgesehen. Diese Tonnen verbleiben auf der Straße (öffentlicher Verkehrsgrund) in einer Entfernung von bis zu ca. 120 Meter und sind für alle Haushalte frei zugänglich. Der Standort wird durch die Stadt Kaufbeuren festgelegt. Ein Anspruch auf eine kürzere Wegstrecke besteht nicht.
Wer eine eigene Tonne auf dem Grundstück möchte, kann eine objektbezogene Biomülltonne (braun) gegen Gebühr bestellen. Diese wird direkt auf dem Grundstück bzw. am Objekt aufgestellt. Die Kosten betragen monatlich 10,30 Euro für 60 Liter und 29,00 Euro für 240 Liter. Die Bestellung erfolgt über das Sachgebiet Steuern und Gebühren. Dieses Angebot gilt auch für Gewerbe- und Gastronomiebetriebe.
Für die Altstadt, den Neuen Markt und größere Wohnanlagen gelten Sonderregeln: Geschosswohnungsbauten mit mindestens vier abgeschlossenen Wohneinheiten erhalten eine grüne Tonne. Auch in der Altstadt und am Neuen Markt müssen grüne Biomülltonnen auf privatem Grund aufgestellt und geduldet werden. In diesen Fällen fallen keine gesonderten Gebühren an.
Damit die Verwaltung einen Überblick über den künftigen Bedarf an Biotonnen gewinnt, verteilt die Müllabfuhr in den nächsten Wochen an allen Tonnen einen Flyer mit grundsätzlichen Informationen und der Bitte an die Eigentümer und Hausverwaltungen, den Bedarf an Biotonnen mitzuteilen. Nicht zulässige grüne Biomülltonnen werden künftig eingezogen.
Im Zuge der Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft werden zudem künftig alle Biomülltonnen mit einem Chip ausgestattet. Dieses System dient der eindeutigen Identifikation und Zuordnung der Behälter. Voraussichtlich ab Herbst 2026 werden nur noch Biomülltonnen geleert, die mit einem Chip ausgestattet und registriert sind. Nicht entsprechend ausgestattete Tonnen werden vom Bauhof eingezogen.
Wichtig: In die Biomülltonne gehören ausschließlich Küchenabfälle wie Speisereste sowie Obst- und Gemüseabfälle. Gartenabfälle wie Gras, Laub oder Strauchschnitt sind nicht erlaubt. Falsch befüllte Tonnen werden nicht geleert und müssen von der Nutzerin bzw. dem Nutzer nachsortiert werden. Grünabfälle können stattdessen im Wertstoffzentrum in der Buronstraße 86 zu den jeweiligen Öffnungszeiten abgegeben werden.
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