Symbolbild
Dienstag, 27. Oktober 2026
Der Stadtrat hat am 27.10.2026 mit großer Mehrheit beschlossen, dass die bisherigen Elternentgelte für die städtischen Kindertages-einrichtungen ab dem 01.Januar 2027 unverändert beibehalten werden. Eine kommunale Kompensation des ab diesem Zeitpunkt entfallenden staatlichen Elternbeitrags-zuschusses in Höhe von 100,00 Euro monatlich erfolgt nicht.
Hintergrund
Zum 01. Januar 2027 tritt die Änderung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) in Kraft.
Ziel der Reform ist die Weiterentwicklung der staatlichen Förderung der Kindertagesbetreuung sowie die Vereinfachung der bestehenden Förderstrukturen. Ein zentraler Bestandteil hierbei ist die Erhöhung des sogenannten Qualitätsbonus. Dieser soll künftig direkt in die Finanzierung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen fließen. Zu den laufenden Kosten einer Kita zählen für die Träger neben den tariflichen Personalkosten auch Sach- und Unterhaltskosten.
Was ändert sich?
Was bedeutet das?
Diese Neuausrichtung bedeutet, dass der bislang vom Freistaat gewährte Elternbeitragszuschuss in Höhe von 100 Euro künftig nicht mehr an die Familien weitergegeben werden kann. Hier kommt eine deutliche Mehrbelastung auf die Eltern zu. Für Familien mit keinem oder geringem Einkommen besteht allerdings jederzeit die Möglichkeit einen Antrag auf teilweise oder vollständige Kostenübernahme zu stellen.
Grundsätzlich ist die Kinderbetreuung im Ganzen ein stark defizitäres System. Die Träger – darunter auch die Stadt Kaufbeuren – waren noch nie in der Lage, eine Kindertageseinrichtung kostendeckend zu betreiben. Und besonders in den letzten Jahren sind diese Defizite massiv gestiegen. Allein durch Personal- und Sachkosten wendet die Stadt Kaufbeuren für einen Betreuungsplatz bislang durchschnittlich rund 8.000 Euro jährlich aus städtischen Mitteln auf. Insgesamt bleibt allein bei unseren Kindertageseinrichtungen ein jährliches Defizit von rund 15 Millionen Euro. Aufgrund der allgemein angespannten Haushaltslage kann die Stadt Kaufbeuren einen Beitragszuschuss aus eigenen Mitteln nicht finanzieren. Die Höhe eines eigens finanzierten Zuschusses würde 1,5 Millionen Euro betragen. Die Kosten errechnen sich für jedes Kind, das einen kommunalen oder frei gemeinnützigen Kindergarten besucht. Selbst wenn die Stadt dazu in der Lage wäre, wäre dies mit den Konsolidierungsmaßnahmen und dem Erhalt von Stabilisierungshilfen nicht vereinbar.
Oberbürgermeister Stefan Bosse erklärt zu diesem Thema: „Der aktuelle Kostendruck bringt auch die Trägervielfalt in Gefahr, wenn Beiträge nicht mehr auskömmlich sind. Das ist kein Kaufbeurer Problem, sondern im ganzen Land ein gravierendes Problem. Der ganze Bereich der Kindertageseinrichtungen ist massiv unterfinanziert.“
Familienreferentin Cornelia Otto betont: „Der Betrieb der Kindertageseinrichtungen ist uns ein großes Anliegen. Die Qualität der Kinderbetreuung ist für uns von zentraler Bedeutung. Gute Familienpolitik bleibt ein Standortfaktor und damit auch ein Wirtschaftsfaktor.“
In einem separaten Antrag haben die Parteien der Grünen und SPD eine Prüfung der Geschwisterermäßigung gefordert. Im Kern geht es darum, dass Familien mit mehreren Kindern kurzfristig entlastet werden. Diesem Antrag auf Prüfung einer Geschwisterermäßigung hat der Stadtrat mit großer Mehrheit zugestimmt. Das Ergebnis dieser Prüfung soll im ersten Quartal 2027 präsentiert werden.
In der Stadtratssitzung am 27.10.2026 waren auch zahlreiche Eltern anwesend. Sämtliche Sitzplätze im Neuen Sitzungssaal waren restlos gefüllt.
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