Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Die erstmalige Erteilung oder die Erweiterung einer Fahrerlaubnis können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Sofern eine theoretische Prüfung erforderlich ist, kann diese auch in verschiedenen Fremdsprachen abgelegt werden.
Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an uns. Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über alle weiteren Voraussetzungen.
Für die Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
Die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (nach Entziehung) können Sie bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Bei Neuerteilung wird Ihnen der neue EU-Kartenführerschein mit neuem Erteilungsdatum ausgehändigt. Dieser wird nach aktuell geltendem Recht ausgefertigt. Soweit eine frühere Fahrerlaubnis aufgrund von Besitzstandsregelungen weitergehende Rechte gewährt hat, können diese entfallen.
Umstellung auf neue Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung EU-Kartenführerschein
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben, können Sie bei uns die Umstellung einer deutschen Fahrerlaubnis nach altem Recht (vor 01.01.1999 bzw. 19.01.2013) in die aktuelle EU-Fahrerlaubnis (Führerschein im Scheckkartenformat) beantragen.
Für die Umschreibung einer Fahrerlaubnis fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Ausstellung eines Ersatzführerscheins
Wenn Ihnen der Führerschein abhandengekommen ist (Diebstahl, Verlust), können Sie bei uns die Ausstellung eines Ersatzführerscheins beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Da neue Führerscheine nur noch als EU-Kartenführerscheine ausgegeben werden können, sind andere nationale Führerscheine (z. B. Papierführerscheine, ausgestellt vor 1999) in den aktuellen EU-Kartenführerschein umzustellen.
Für die Ausstellung eines Ersatzführerscheins fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Im Falle eines Diebstahls des Führerscheins ist zur Antragstellung die Diebstahlsanzeige einer deutschen Polizeidienststelle vorzulegen.
Wichtiger Hinweis!
Bei Antragstellung auf Ausstellung eines Führerscheins bzw. internationalen Führerscheins sind immer der Ausweis (bei Ausländern zusätzlich der Aufenthaltstitel) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Maße: 45 mm x 35 mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, vorzulegen. Sofern vorhanden, ist auch der Führerschein vorzulegen.
Links:
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis