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Parken/Befahren der Fußgängerzone: Die Straßenverkehrsbehörde kann in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, im verkehrsberuhigten Bereich oder in der Fußgängerzone genehmigen.
Handwerkerausweis - Sozialer Dienst: Die Straßenverkehrsbehörde kann auf Antrag Handwerksbetrieben oder Sozialen Diensten Parkerleichterungen im Stadtgebiet von Kaufbeuren gewähren.
Die Kosten für einen Handwerkerausweis belaufen sich auf 126 Euro pro Jahr. Die Kosten für einen Ausweis für den Sozialen Dienst belaufen sich auf 90 Euro pro Jahr.
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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone / zum Parken
Antrag Soziale Dienste
Antrag Handwerker
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Parkausweis (Handwerksbetriebe / Handelsvertretungen / soziale Dienste)
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