Auto & Verkehr

Was ist zu tun

Sonntagsfahrverbot

An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie LKW's mit Anhänger nicht verkehren.

Eine Ausnahmegenehmigung kann nur gewährt werden, wenn dringende Erfordernisse vorliegen, die eine Fahrt an Sonn- und Feiertagen rechtfertigen.

Private Bedürfnisse oder wirtschaftliche Überlegungen zählen hier nicht dazu. Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot können bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.