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Taxen Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel durchführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen. Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat.
Es besteht eine Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.
Mietwagen Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.
Notwendige Unterlagen:
Die gesamten Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein!
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Antragsformular Taxi-Mietwagen
310. Taxiordnung31. ÖPNV, Taxen und Güterkraftverkehr
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Führerscheinstelle Raum 116 N Telefon:08341/437-6859 E-Mail senden
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