Auto & Verkehr

Was ist zu tun

Taxi, Mietwagen

Taxen
Verkehr mit Taxen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die der Unternehmer an behördlich zugelassenen Stellen bereithält und mit denen er Fahrten zu einem vom Fahrgast bestimmten Ziel durchführt. Der Unternehmer kann Beförderungsaufträge auch während einer Fahrt oder am Betriebssitz entgegennehmen.
Taxen dürfen nur in der Gemeinde bereitgehalten werden, in der der Unternehmer seinen Betriebssitz hat.

Es besteht eine Beförderungs-, Betriebs- und Tarifpflicht.

Mietwagen
Verkehr mit Mietwagen ist die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, die nur im ganzen zur Beförderung gemietet werden und mit denen der Unternehmer Fahrten ausführt, deren Zweck, Ziel und Ablauf der Mieter bestimmt und die nicht Verkehr mit Taxen sind. Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind.

Notwendige Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular (siehe Download)
  • Fachkundeprüfung
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • aktueller Bericht über die Hauptuntersuchung mit BO-Kraft
  • evtl. Gesellschaftervertrag
  • evtl. Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, Finanzamt und Berufsgenossenschaft
  • bei Wohnsitz außerhalb des Stadtgebietes: polizeiliches Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Die gesamten Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein!

Fragen? Wir sind für Sie da ...

Infoicon

Führerscheinstelle

Raum 116 N

Telefon:08341/437-6859


E-Mail senden

Öffnungszeiten:
Mo8.00 - 12.00 / 13.00 - 15.30 Uhr
Di - Frnur mit Online-Terminvereinbarung




Eine Terminvereinbarung wird dringend empfohlen.
Terminvereinbarung Online