Auto & Verkehr

Was ist zu tun

Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.

Sie genehmigt die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Hierzu zählen Absperrungen und Beschilderungen von Arbeitsstellen (z. B. Aufstellung eines Krans, Gerüst) oder die Anordnung eines Haltverbots zur Freihaltung von Arbeitsstellen.