Direkt zu:
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.
Sie genehmigt die Durchführung von Arbeiten im Straßenraum. Hierzu zählen Absperrungen und Beschilderungen von Arbeitsstellen (z. B. Aufstellung eines Krans, Gerüst) oder die Anordnung eines Haltverbots zur Freihaltung von Arbeitsstellen.
Diese Nachricht mitteilen:
Dieses Dokument jetzt runterladen
Antrag auf Absperrung und Beschilderung einer Arbeitsstelle (§ 45 StVO)
Diesem Link jetzt folgen
Verkehrsregelnde Maßnahmen - Arbeiten im Straßenraum
Diese Webseite verwendet Cookies, um Ihnen ein angenehmeres Surfen zu ermöglichen. Diese werden nur auf ihrem Endgerät gespeichert. Wir verwenden einen eTracker zur Auswertung der Daten mit Sitz in Deutschland. Der Translator wird von Google bereitgestellt.