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Die kommunale Verkehrsüberwachung kontrolliert im gesamten Stadtgebiet die Einhaltung der geltenden Regeln auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung und beanstandet festgestellte Verstöße nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog. Sie überwacht sowohl den fließenden als auch den ruhenden Verkehr.
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