Auto & Verkehr

Was ist zu tun

Fahrgastbeförderung

Erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Fahrerlaubnisbeförderung ist der Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung kann frühestens mit dem 21. Lebensjahr für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt werden (Ausnahme Krankenkraftwagen: 19. Lebensjahr mit Nachweis der Ersten Hilfe).
Sie müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B sein (Ausnahme Krankenkraftwagen: 1 Jahr).
Den Antrag können Sie bei uns stellen, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.

Zur Antragstellung sind vorzulegen:

  • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (z. B. beim Hausarzt – nicht älter als 1 Jahr),
  • ein augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre),
  • ein Nachweis über eine Untersuchung zur Leistungsfähigkeit (Leistungstestung).

Sofern Sie das Führen von Taxen beantragt haben, müssen Sie in einer Prüfung nachweisen, dass Sie die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzen, in dem Beförderungspflicht besteht (s. Taxitarifordnung und Taxiordnung).
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und ggf. für die Umstellung in einen EU-Kartenführerschein fallen Gebühren an, welche bei Antragstellung zu bezahlen sind.

Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahre verlängert.
Den Antrag können Sie bei uns stellen, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Dieser ist mindestens 6 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.

Hierzu sind vorzulegen:

  • eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (z. B. beim Hausarzt – nicht älter als 1 Jahr),
  • ein augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre).

Bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus ist zusätzlich ein Nachweis über eine Untersuchung zur Leistungsfähigkeit (Leistungstestung) vorzulegen.
Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung fallen Gebühren an, welche bei Antragstellung zu bezahlen sind.

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Telefon:08341/437-6859


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