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Achtung Rechtsänderung Die Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, haben eine Geltungsdauer von 5 Jahren (dies gilt auch für den Fall, dass eine Befristung dieser Klassen bis zum 50. Lebensjahr im Führerschein eingetragen ist). Erteilungen der Klassen C1 und C1E vor dem 28.12.2016 sind von dieser Rechtsänderung nicht betroffen. Hier verbleibt es bei der eingetragenen Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr.
Auf bestehende Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E entsprechen, finden die Vorschriften über die befristete Gültigkeit, auch bei einer Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, keine Anwendung. Bestehende Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Klassen C oder CE entsprechen, behalten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit.
Alle genannten Fahrerlaubnisse können zum Ablauf der dargestellten Gültigkeit verlängert werden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind im Zuge der Verlängerung auf die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) umzustellen. Sie können die Verlängerung bei uns beantragen, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
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Antrag Verlängerung Klassen C / D und Schlüsselzahl 95 (BKrfQG)
Terminvergabe Führerscheinstelle
Führerscheinstelle 116 N Kaiser-Max-Strasse 1 87600 Kaufbeuren
Telefon:08341/437-6859 Eine Terminvereinbarung wird dringend empfohlen. E-Mail senden
Öffnungszeiten: Mo08 - 12 / 13 - 15.30 Uhr Di - Frnur mit Online-Terminvereinbarung
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