Fahrerlaubnis, Verlängerung, Berufskraftfahrerqualifikation
Die Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E werden seit 01.01.1999 nur für eine Dauer von fünf Jahren, die Klassen C1 und C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, aber mindestens für eine Dauer von fünf Jahren erteilt.
Achtung Rechtsänderung
Die Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt wurden, haben eine Geltungsdauer von 5 Jahren (dies gilt auch für den Fall, dass eine Befristung dieser Klassen bis zum 50. Lebensjahr im Führerschein eingetragen ist).
Erteilungen der Klassen C1 und C1E vor dem 28.12.2016 sind von dieser Rechtsänderung nicht betroffen. Hier verbleibt es bei der eingetragenen Geltungsdauer bis zum 50. Lebensjahr.
Auf bestehende Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Fahrerlaubnisklassen C1 oder C1E entsprechen, finden die Vorschriften über die befristete Gültigkeit, auch bei einer Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis, keine Anwendung. Bestehende Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden und den Klassen C oder CE entsprechen, behalten bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres ihre Gültigkeit.
Alle genannten Fahrerlaubnisse können zum Ablauf der dargestellten Gültigkeit verlängert werden. Fahrerlaubnisse, die vor dem 01.01.1999 erteilt wurden, sind im Zuge der Verlängerung auf die aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen (Führerschein im Scheckkartenformat) umzustellen. Sie können die Verlängerung bei uns beantragen, sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Bitte beachten Sie:
- Nach dem Ablauf der Fahrerlaubnis kommt keine Verlängerung mehr in Frage, sondern nur noch eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach den aktuellen EU-Fahrerlaubnisklassen.
- Mit der rechtzeitigen Antragstellung, allerdings frühestens sechs Monate vor Ablauf der Gültigkeit müssen Sie selbst dafür Sorge tragen, dass eine Verlängerung möglich ist.
- Maßgeblich für die Verlängerung ist nicht der Tag der Antragstellung sondern das Vorliegen aller Voraussetzungen für eine Verlängerung.
- Die Gültigkeit der zu verlängernden Fahrerlaubnisklassen wird ab dem Ablaufdatum um die Gültigkeitsdauer von fünf Jahren verlängert, so dass mit einer frühzeitigen Antragstellung keine Einbußen bei der Geltungsdauer einhergehen.
- Eine Antragstellung spätestens sechs Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer wird dringend empfohlen!
- Für die Verlängerung einer Fahrerlaubnis und die ggf. erforderliche Umstellung in die EU-Fahrerlaubnis fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
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