Führerschein, internationaler
Die Ausstellung eines internationalen Führerscheins ist nur auf Grundlage eines EU-Kartenführerscheins (Modelle ab 01.01.1999) möglich.
Wenn Sie im Besitz eines anderen Führerscheins nach altem Recht (vor 01.01.1999 – z. B. Papierführerschein) sind, müssen Sie diese Fahrerlaubnis in den aktuellen EU-Kartenführerschein umstellen.
Sie können die Ausstellung bei uns beantragen, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Kaufbeuren haben.
Die Ausstellung des internationalen Führerscheins erfolgt zumeist am Tag der Antragstellung.
Für die Ausstellung des internationalen Führerscheins und die ggf. erforderliche Umstellung in einen EU-Kartenführerschein fallen Gebühren an. Diese sind bei Antragstellung zu bezahlen.
Wichtiger Hinweis!
Bei Antragstellung auf Ausstellung eines Führerscheins bzw. internationalen Führerscheins sind immer der Ausweis (bei Ausländern zusätzlich der Aufenthaltstitel) und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Maße: 45 mm x 35 mm), das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht, vorzulegen. Sofern vorhanden, ist auch der Führerschein vorzulegen.
Diese Nachricht mitteilen: