Auto & Verkehr

Was ist zu tun

Führerschein ab 17, begleitetes Fahren

Es besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Klassen B und BE bereits mit dem 17. Lebensjahr zu erwerben. Das Führen eines Kraftfahrzeugs ist bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit einer Begleitperson gestattet.

Die Begleitperson

  • muss bei Antragstellung namentlich benannt werden
  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens seit 5 Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, oder einer entsprechenden deutschen, einer EU- oder EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein, welche durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen ist
  • darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.

Nach bestandener Fahrprüfung wird eine Prüfungsbescheinigung ausgehändigt, welche bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig bleibt. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres händigt die Führerscheinstelle auf Antrag einen Führerschein aus.

Links:
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis

Zusatzantrag für Begleitetes Fahren ab 17

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Führerscheinstelle

Raum 116 N

Telefon:08341/437-6859


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Mo8.00 - 12.00 / 13.00 - 15.30 Uhr
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